Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-04

Wortprotokoll

Wir sprechen über die strafrechtliche Landesverweisung. Das Parlament hat ja die Ausschaffungs-Initiative umgesetzt; die neuen Gesetzesbestimmungen sind, wie es in der Berichterstattung erwähnt wurde, seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Seither wendet die Justiz diese Bestimmungen an.

Um zu beurteilen, ob die neuen Bestimmungen nach so kurzer Zeit schon geändert werden müssen, ist es unerlässlich zu wissen, wie sich die Justizpraxis entwickelt. Dazu können wir auf Statistiken und auf die publizierte Rechtsprechung zurückgreifen. Zurzeit haben wir allerdings noch wenig verlässliche Informationen dazu oder, wie es Nationalrat Brand gesagt hat, noch Anfangsprobleme.

Das BFS hat zwar im Sommer 2018 im Rahmen der Strafurteilsstatistik erste Zahlen zur Landesverweisung publiziert, die Statistik stützt sich aber auf Urteile, die im Jahre 2017 rechtskräftig geworden und im Strafregister eingetragen worden sind. Das ist ein relativ kleines Zeitfenster. Die Urteile, die 2017 rechtskräftig wurden, betreffen nämlich zu einem grossen Teil Straftaten, die noch vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung begangen worden sind, sodass die Gerichte in diesen Fällen keine Landesverweisung anordnen durften. Ferner ist zu berücksichtigen, [PAGE 14] dass im Jahre 2017 begangene Straftaten zu einem grossen Teil nicht im selben Jahr rechtskräftig beurteilt werden konnten, sondern erst 2018 oder bei schweren Fällen noch später.

Das heisst also, dass wir in einer Übergangs- und Aufbauphase sind. Es wird sicherlich - da hat Herr Barrile als Sprecher der Minderheit Recht - noch zwei oder drei Jahre dauern, bis verlässliche Zahlen über die Landesverweisungen vorliegen. Auch die ersten Entscheide des Bundesgerichtes lassen noch keine definitiven Schlüsse zu.

Immerhin kann man schon jetzt die Befürchtung entkräften, dass das Freizügigkeitsabkommen die Landesverweisung gegenüber EU-Bürgern verunmöglichen würde. Es ist erwähnenswert, dass im Jahre 2017 trotz Freizügigkeitsabkommen gegen 288 EU-Bürger eine obligatorische Landesverweisung angeordnet wurde. Dies entspricht rund einem Drittel aller obligatorischen Landesverweisungen, die im Jahre 2017 rechtskräftig ausgesprochen wurden. Auch zur Anwendung der Härtefallklausel kann man aus der Rechtsprechung noch keine definitiven Schlüsse ziehen; das Bundesgericht ist bislang erst in einem Fall zum Schluss gekommen, die Voraussetzungen zur Anwendung der Härtefallklausel seien erfüllt. Im betreffenden Fall handelt es sich allerdings um eine Person, die in der Schweiz geboren wurde und immer hier gelebt hat. Diesem Umstand ist gemäss Gesetz ja speziell Rechnung zu tragen.

Es sollen also nicht vorschnell Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat ist aber trotzdem der Meinung, dass die Motion angenommen werden kann. Sollte sich nämlich abzeichnen, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt wird, ist der Bundesrat bereit, geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Der Wortlaut der Motion lässt aus Sicht des Bundesrates genügend Raum, um auch strafprozessuale oder materiell-rechtliche Änderungen vorzunehmen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion anzunehmen.

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04 | Lexipedia | Lexipedia