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Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-03-04

Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-04

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat am 1. Februar 2019 die von Ständerat Damian Müller am 29. Mai 2018 eingereichte Motion vorberaten. Die Motion verlangt vom Bundesrat die Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea. Konkret soll er den juristischen Handlungsspielraum konsequent nutzen, um den Aufenthaltsstatus der vorläufig aufgenommenen Eritreerinnen und Eritreer zu überprüfen. Zudem fordert die Motion die Erarbeitung eines Berichtes zur Asylpraxis gegenüber eritreischen Staatsangehörigen sowie die Verstärkung der diplomatischen Präsenz in Eritrea.

Im August 2017 kam das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum Schluss, dass eine Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar sei. Insbesondere sei eine Rückkehr von Eritreern, die ihren Nationaldienst bereits geleistet hätten, generell zumutbar. In der Folge hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Überprüfung der wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs angeordneten vorläufigen Aufnahmen eingeleitet.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass das SEM zuerst im Rahmen eines Pilotprojektes die vorläufige Aufnahme von etwa 250 Personen überprüfte. Insgesamt sprechen wir ja von rund 3400 vorläufig Aufgenommen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt das Anliegen, den neuen juristischen Spielraum nach dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid konsequent zu nutzen. Gemäss Informationen in der Kommission soll die Überprüfung der rund 3400 Dossiers Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die Kommission begrüsst die vom Bundesrat bereits in die Wege geleitete Überprüfung der Dossiers der vorläufig Aufgenommenen. Für die Mehrheit der Kommission ist es wichtig, mit der Motion den Druck auf die zuständigen Stellen hoch zu halten. Grundsätzlich zu diskutieren gab in der Kommission auch der Status "vorläufig aufgenommen". Man hat zur Kenntnis genommen, dass diese erkannte Problematik mit der neuen Vorsteherin des Departementes angegangen werden soll.

Mit dem in der Motion geforderten Bericht kann aufgezeigt werden, aus welchen Gründen die Bewilligungen für vorläufig Aufgenommene nicht aufgehoben wurden beziehungsweise ob die betroffenen Personen schon ausgereist sind oder sich noch in der Schweiz befinden.

Auch wenn die Zahl der Asylgesuche aus Eritrea rückläufig ist, bleibt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit die spezifische Problematik mit dem Herkunftsland Eritrea bestehen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt deshalb auch das Anliegen, wonach die diplomatische Präsenz in Eritrea so zu verstärken ist, dass beschlossene Rückführungen auch vollzogen werden können. Die Bemühungen des Bundesrates sind in dieser Sache aufrechtzuerhalten.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Eröffnung einer Botschaft als nicht zweckmässig beurteilt wird, da keine substanziellen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Eritrea bestehen und einzig die Migrationsfrage Thema der Beziehung zwischen den beiden Staaten ist. Stattdessen hat man in der Hauptstadt von Eritrea ein Büro bei der deutschen Botschaft gemietet. Mit der Annahme der Motion kann aufgezeigt werden, wie eine weitere Verstärkung der diplomatischen Aktivitäten aussehen könnte, damit die Rückführungsquote verbessert werden kann.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass seitens der Schweiz alles unternommen werden muss, um die Rückkehrquote zu erhöhen. Der Bundesrat anerkennt bezeichnenderweise die Problematik in dieser Frage und hat die Annahme der Motion beantragt.

Für eine Minderheit der Kommission ist die Motion nicht nötig, weil die geforderten Massnahmen vom Bundesrat bereits [PAGE 15] umgesetzt würden und es keines weiteren Berichtes mehr bedürfe. Es erübrige sich, den Bundesrat mit Aufträgen zu versehen, wenn er bereits im gewünschten Sinne tätig sei. Nicht nachvollziehbar ist deshalb für die Minderheit auch, weshalb der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt, zumal sich die aufgeworfenen Themen ausschliesslich und nur auf einen Staat beziehen, also letztlich sehr punktuell seien. Es sei keine glaubwürdige Asylpolitik, wenn der Massstab dafür einfach die grösstmögliche Zahl von Rückführungen respektive die Ablehnung des Asylgesuches sei. Fairness, wie sie im Titel der Motion formuliert ist, sei nicht so zu verstehen, dass möglichst viele Eritreer in ihre Heimat zurückgehen müssten; eine faire Asylpolitik habe sich ausschliesslich auf die aktuelle und konkrete Situation der Asylbewerber auszurichten.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion.