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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-04

Wortprotokoll

Ich kann es hier relativ kurz machen, es wurde ausgeführt: Das vorliegende Postulat ist im Rahmen der Beratungen zum Datenschutzgesetz entstanden. Dort hat ja der Bundesrat auf pekuniäre Verwaltungssanktionen, wie sie im neuen Datenschutzrecht der EU geregelt sind, verzichtet.

Pekuniäre Verwaltungssanktionen kennt die Schweiz zwar bereits in verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel im Kartell- oder im Fernmelderecht, und mit Verwaltungsbussen können Unternehmen, die ihre verwaltungsrechtlichen Pflichten verletzen, direkt sanktioniert werden, ohne dass wie im Strafrecht individuelle Verantwortlichkeiten geklärt oder Organisationsmängel festgestellt werden müssen. Allerdings erreichen die Verwaltungsbussen ab einer gewissen Betragshöhe einen Strafcharakter. Bei ihrer Anordnung müssen deshalb neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht auch strenge strafprozessuale Garantien und materielle Grundsätze des Strafrechts eingehalten werden. Bislang fehlt in der Schweiz ein allgemeines System der pekuniären Verwaltungssanktionen. Es bestehen daher Rechtsunsicherheiten, welche Garantien mit welcher Tragweite zu beachten sind.

Für die Klärung dieser Fragen ist die Totalrevision des Datenschutzgesetzes nicht der richtige Ort. Stattdessen wäre es sinnvoll, die Thematik der pekuniären Verwaltungssanktionen mit einer mittelfristigen Perspektive umfassend anzugehen. Der Bundesrat ist deshalb gerne bereit, gesetzliche Lösungen für die Rahmenbedingungen der pekuniären Verwaltungssanktionen zu prüfen, die für alle betroffenen Rechtsbereiche geeignete Garantien und Verfahren zur Verfügung stellen.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen des Bundesrates, das Postulat anzunehmen.