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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2019-03-04

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-04

Wortprotokoll

Der vorliegende Vorstoss macht keine Diskriminierung der Frauen geltend. Es ist, glaube ich, weitgehend unbestritten, dass keiner Frau mehr aufgrund ihres Geschlechts von der Vereinigten Bundesversammlung der Weg ins hohe Amt der Bundesrätin oder Bundesrichterin verwehrt wird. Ständerat Comte ist vorstössig geworden, weil er hingegen der Ansicht ist, Frauen seien in den Bundesbehörden - Bundesrat und richterliche Behörden - nach wie vor unbefriedigend vertreten. Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in Behörden sei genauso wichtig wie die Vertretung der Landesgegenden und der Sprachregionen, wie dies in der Bundesverfassung stehe, so seine Begründung.

Dem hält Ihre Staatspolitische Kommission entgegen, dass wir, die Bundesversammlung, uns nichts vorzuwerfen haben. Gleiche oder ähnliche Stossrichtungen bezüglich der Wahl von Bundesrätinnen wurden auch schon initiiert. Neu ist aber die Forderung der angemessenen Vertretung der Geschlechter bei den Bundesrichtern. Hat die Eidgenossenschaft zu wenig Richterinnen? Ein Blick auf die heutige Geschlechterzusammensetzung deutet eher nicht darauf hin. Das Bundesgericht in Lausanne und Luzern zählt 38 Richterstellen plus 19 nebenamtliche Richter. Von den ordentlichen Richtern sind 14 Frauen und 24 Männer, bei den nebenamtlichen höchsten Richtern sind eine Mehrheit Frauen, nämlich 10 von[NB]19. Unser Bundesstrafgericht in Bellinzona ist mit insgesamt 19 ordentlichen Richtern und 10 Zusatzrichtern ausgestattet. Von den ordentlichen Richtern sind 7 Frauen und 12 Männer, von den nebenamtlichen Richtern sind 6 Frauen und 4 Männer. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen schliesslich zählt 77 Richter. Davon sind momentan 31 Frauen. Wohl gerade, weil hier kein Missstand und kein Problem vorliegen, ist diese parlamentarische Initiative als folgenloses Anliegen ausformuliert worden. Eine Annahme zeitigt also keine konkreten Folgen, sondern ist bloss deklaratorischer Natur.

Dass ebendiese Formulierung deklaratorischer Natur langfristig in der Bundesverfassung verankert wird, betrachtet die Kommissionsminderheit als genügend, um die Wirkung zu erzielen, dass auf moderate Weise den Frauen langfristig zu einer 50-prozentigen Vertretung verholfen wird. Wenngleich auch die Mehrheit des Ständerates diese Ansicht vertritt, lehnt Ihre Staatspolitische Kommission diese parlamentarische Initiative Comte ab, und zwar mit 13 zu 10 Stimmen bei[NB]1 Enthaltung.

Eine Annahme hätte eine Volksabstimmung über diese gesellschaftspolitische Frage zur Folge, was als übertrieben betrachtet wird. Bei der Vertretung der Geschlechter handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Forderung, die nicht in die Verfassung gehört, sondern insbesondere von den politischen Parteien durchgesetzt werden muss. Wie die Wahlen in den Bundesrat in der vergangenen Wintersession zeigen, können die Parteien dies durchaus erfolgreich tun.