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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2019-03-05

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

In der Kommission entbrannte eine Diskussion darüber, was im Zweckartikel aufgeführt werden soll, wenn weiter hinten im Gesetz auch verbindliche Bestimmungen einen Sachverhalt regeln. Die Mehrheit findet, dass nicht im Zweckartikel aufgeführt werden müsse, was in darauffolgenden Artikeln ausführlich beschrieben werde. Würde man dieser Logik folgen, könnte man auch Absatz 1 und Absatz 2 zur Infrastruktur im Fernmeldebereich streichen. Doch der Zweckartikel soll Auskunft darüber geben, wofür ein Gesetz bzw. hier eine Revision erarbeitet wird. Konkret soll hier das Gesetz neben der Sicherung der Grundversorgung und der Gewährleistung eines sicheren Wettbewerbs auch die Benutzerinnen und Benutzer vor unlauterer Werbung und Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste schützen.

Der Bundesrat und der Ständerat möchten die Bestimmungen zur unlauteren Werbung aktualisieren, damit sie nicht nur auf die Massenwerbung beschränkt sind, sondern auch auf Werbeanrufe angewandt werden können. Zudem soll ein neuer Buchstabe den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Fernmeldedienste aufführen. Gerade was die Werbeanrufe betrifft, ist im Parlament wiederholt gefordert worden, dass man diese wirksam unterbindet. Mit der Bestimmung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Internet eine immer grössere Bedeutung erlangt. Jedes Kind besitzt heute ein Smartphone, und jedes Kind surft heute im Internet. Beide Anliegen werden in Zukunft eine immer noch höhere Bedeutung haben. Ich bin sicher, dass die Bevölkerung wünscht, dass dies im Gesetz auch im Zweckartikel abgebildet wird.

Die Minderheit bittet Sie daher, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen.

Wenn sich die Mehrheit durchsetzt, senden Sie auch ein eigenartiges Signal aus: Es entstünde der Eindruck, dass das Gesetz nur revidiert wird, um die Anliegen der Fernmeldebranche zu berücksichtigen, nicht aber die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Nutzerinnen und Nutzer. Gut, das hat sich ja schon in der Herbstsession abgezeichnet, als alle Anträge, die die Gesundheit, die Risiken, den Konsumentenschutz betrafen, abgelehnt wurden. Dafür werden die Wünsche der Swisscom ohne Auflagen erfüllt, sowohl beim Investitionsschutz wie später auch bei der Zugänglichkeit der Verzeichnisdaten.

Die Skepsis in der Bevölkerung gegen das rasante Tempo der Entwicklung im Fernmeldebereich, insbesondere beim Mobilfunk, nimmt zu. Die Ängste vor unerwünschten Nebenwirkungen auf die Gesundheit und die Gefahren für Kinder und Jugendliche müssen ernst genommen werden. Indem Sie den Zweckartikel um diese Bereiche kürzen, ignorieren Sie die Sorgen vieler Einwohnerinnen und Einwohner.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.