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Hurter Thomas · Nationalrat · 2019-03-05

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich werde für die SVP-Fraktion ebenfalls zu zwei Artikeln sprechen; zuerst zu Artikel 1, zum sogenannten Zweckartikel: Hier sind wir dafür, bei Absatz 2 Buchstabe d beim geltenden Recht zu bleiben. Dazu wurde ausgeführt, dass der Bundesrat statt der Formulierung "unlautere Massenwerbung" neu die Formulierung "unlautere Werbung" möchte. In der Kommission konnte aber, ehrlich gesagt, die Differenz nicht aufgezeigt werden. Es wurde sogar aufgezeigt, dass es Abgrenzungsprobleme, Unterscheidungsprobleme gibt. Es wurde z. B. auch gesagt, dass unlautere Massenwerbung in einem anderen Gesetz definiert ist und dass eigentlich eher eine Unsicherheit entsteht, wenn wir hier den Ausdruck ersetzen. Deshalb sind wir von der SVP-Fraktion bei der Mehrheit. Wir wollen "unlautere Massenwerbung" statt "unlautere Werbung".

Zu Absatz 2 Buchstabe e: Wir bitten Sie, Buchstabe e zu streichen. Es geht hier um den Kinder- und Jugendschutz. Ich erwähne explizit, dass die SVP sich stark für den Kinder- und Jugendschutz engagiert. Es macht keinen Sinn, ihn hier in diesem Zweckartikel zu erwähnen, sondern es geht darum, dass das dann gemäss den Materialien materiell richtig umgesetzt wird. Deshalb ist Artikel 46a richtig. Darum hat sich die SVP-Fraktion stark dafür eingesetzt, dass wir diesen Artikel haben.

Ich erlaube mir, hier noch auf eine Differenz hinzuweisen. Bei Artikel 46a Absatz 2 wird unsere Partei etwas gespalten sein. Grundsätzlich sind wir für diesen Artikel. Wir sind dafür, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen stärker in die Pflicht genommen werden sollen; sie sollen Verdachtsmomente melden. In der Kommission wurde ausgeführt, dass es etwas problematisch sei, wenn das eine Fernmeldedienstanbieterin tun muss. Aber ich glaube, in der heutigen Zeit ist es Pflicht, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen das entsprechend machen. Deshalb sind wir bei Artikel 46a für den Antrag der Mehrheit.

Die Minderheit Guhl möchte noch weiter gehen, und zwar im Bereich der zufällig gefundenen Verdachtsfälle. Wir sind hier, wie gesagt, etwas gespalten, weil in der Kommission gesagt wurde, mit dem Minderheitsantrag Guhl bestehe die Gefahr, dass schlussendlich alles irgendwie gemeldet werde. Es ist klar: Dann haben wir schlussendlich das Problem, dass man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht.

Zusammengefasst sind die Positionen der SVP-Fraktion zu Artikel 1, dem Zweckartikel, die folgenden: Bei Buchstabe d unterstützen wir die Mehrheit, bei Buchstabe e ebenfalls. Und bei Artikel 46a unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit.