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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-03-05

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich nehme das Votum des Minderheitssprechers, Kollege Stöckli, auf. Er hat gesagt, dass damit das Solidaritätsprinzip geritzt werde. Ich verneine nicht, dass 50 Franken für Leute in prekären Situationen auch ein Problem sein können. Aber ich glaube, wir müssen auch die Gesamtsituation ansehen. Ich denke, es ist gerade nicht der Fall, dass das Solidaritätsprinzip geritzt wird.

Vielleicht muss man sich vor Augen führen, was eigentlich in der Bundesverfassung steht. In Artikel 41 Absatz 1 Litera b der Bundesverfassung steht: "Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass ... jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält" - also in Ergänzung, subsidiär. Zuerst kommt die Selbstverantwortung, dann kommt die Solidarität unter allen. Diese ist wichtig. Zum Glück haben wir sie. Ich glaube aber, dass man die Waage zwischen Selbstverantwortung und Solidarität im Gleichgewicht halten muss. Das ist natürlich nicht mehr der Fall. Nehmen wir die Zahlen von 2004, dem Jahr der letzten Anpassung der Franchise. Wir hatten damals - ich spreche jetzt immer von den Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - Bruttokosten von 2592 Franken pro Person. Im Jahr 2014 - das sind die Zahlen, die ich jetzt hier habe, es gäbe natürlich neuere - betrugen die Bruttokosten 3515 Franken, also 1000 Franken mehr. Die Franchise war aber immer noch bei 300 Franken.

Wenn wir von der Waage zwischen Selbstverantwortung und Solidarität sprechen: Die Prämien sind natürlich entsprechend gestiegen, die Franchise blieb aber gleich. Das heisst, es kam zu einer Verlagerung zugunsten der Solidarität und zulasten der Selbstverantwortung. Der Anteil der einzelnen Person an den Kosten ist mit der Franchise von 300 Franken, die gleich geblieben ist, halt einfach kleiner geworden. Dann übernimmt die solidarische Gemeinschaft mehr.

Man sagt, die Leute würden dann nicht mehr zum Arzt gehen. Die Gefahr ist aber grösser, dass Leute, die hohe Franchisen wählen, um die Kosten bei den Prämien zu senken, nicht mehr zum Arzt gehen. Es sind nicht unbedingt die Personen mit einer 300-Franken-Franchise, die nicht mehr zum Arzt gehen, sondern jene, die sich sagen: "Weil der Prämienrabatt hoch ist, wähle ich die höchste Franchise" - die meisten, die eine andere Franchise wählen, wählen die höchste Franchise -, denn sie tragen die Kosten halt praktisch vollständig selbst.

Hier führt ja die Massnahme einer massvollen Anpassung der Franchise von 300 auf 350 Franken zu einer Senkung der Prämien. Das hilft dann wieder dem Mittelstand, der keine Prämienverbilligung hat; es hilft den Leuten, die wegen der höheren Prämien eine höhere Franchise wählen müssen. Insofern stärkt das also die Solidarität. Es hilft auch den Familien und dem Mittelstand, wenn die Prämien durch diese Massnahme gesenkt werden. Die Kinder haben hier ja, wie gesagt, keine Einschränkung. Die Franchise ist bei ihnen weiterhin null. Sie spüren diese 50 Franken nicht.

Es hilft auch, die Selbstverantwortung wahrzunehmen. Wir haben auch schon davon gesprochen, dass wir eine Arztvisitengebühr von 40 Franken einführen sollten, wenn man wegen irgendwelcher "Bobos" zum Arzt geht. Der Kanton Luzern macht Werbung: "Gehen Sie nicht wegen jedem Bobo zum Arzt!" - da macht er mit DJ Bobo Werbung. Es ist ja auch ein Thema, dass man sagt, man hält die Leute davon ab, wegen jedem kleinen Fall zum Arzt zu gehen, indem sie eine Franchise haben. Es ist ja auch nicht unbeachtlich, dass man die Leute davon abhält, ungerechtfertigt oder wegen kleinen Sachen zum Arzt zu gehen, dass man sie also dazu bringt, die Selbstverantwortung wahrzunehmen. Insofern würde ich doch sagen, das Solidaritätsprinzip wird mit der Massnahme gestärkt, und die Waage wird im Gleichgewicht gehalten.

Ich bitte Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten.