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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2019-03-05

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen. Warum? Die zitierte Motion 15.4157 wurde 2015 vor dem Hintergrund eingereicht und von beiden Räten angenommen, dass sich die Bruttokosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung seit dem Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996 bis ins Jahr 2016 von 12 Milliarden Franken auf über 30 Milliarden Franken erhöht hatten - eine Verdoppelung innert zwanzig Jahren. Als Gründe hierfür wurden hauptsächlich jeweils die Überalterung der Bevölkerung, der medizinische Fortschritt und übermässiger Arztbesuch wegen Bagatellfällen genannt. Parallel dazu wurde - und das wurde bereits ausgeführt - die ursprüngliche Franchise von 150 Franken in zwei Schritten auf 300 Franken erhöht. Trotzdem aber sank die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung zwischen 1998 und 2016 von 17,6 Prozent auf 15,8 Prozent der Nettoleistungen. Das Verhältnis zwischen der Grundfranchise und den durchschnittlichen Bruttoleistungen pro Versicherten in der Höhe von 3653 Franken lag im Jahr 2016 also bei 1 zu 12.

In der Folge nun prüften der Bundesrat und auch wir im Parlament immer und immer wieder verschiedenste Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, mit dem Anliegen, dass neben der Solidarität eben auch die Eigenverantwortung der Versicherten einen wichtigen Grundpfeiler der sozialen Krankenversicherung darstellt, den es zwar zu fördern, aber auch zu fordern gilt - dies eben mit Blick auf den von Kollege Erich Ettlin zitierten Artikel 41 der Bundesverfassung. In Übereinstimmung mit der Bundesratsstrategie Gesundheit 2020 - und auf sie verweise ich - soll und will nun diese moderate Anpassung der Franchisen an die jeweilige Kostenentwicklung als eine von verschiedenen Massnahmen zur Eindämmung des Kostenanstieges dienen, dies aus meiner Warte als moderates Zeichen in Richtung des klaren Zieles, dass die Krankenversicherung auch in den nächsten Jahren für möglichst viele Menschen bezahlbar bleiben soll.

Der nun konkret vorliegende Entwurf des Bundesrates für den zukünftigen Anpassungsmechanismus scheint mir sinnvoll, moderat und in sich schlüssig. Der Ausgangspunkt ist das Verhältnis von 1 zu 12 zwischen der ordentlichen Franchise und den durchschnittlichen Bruttokosten pro Person.

Wenn nun der Bundesrat beantragt, dieses Verhältnis beizubehalten, bedeutet dies im Konkreten Folgendes: Sobald die Bruttokosten mehr als dreizehnmal höher als die ordentliche Franchise liegen, werden alle Franchisen um 50 Franken angehoben. Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass die Franchisen der Kinder von diesem Anpassungsmechanismus ausgenommen sind.

Zu den konkreten Auswirkungen ist Folgendes festzuhalten:

1. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Mechanismus kommt es voraussichtlich alle vier Jahre zu Anpassungen in Schritten von 50 Franken. Diese erfolgen also in Form von runden Beträgen.

2. Aufgrund der höheren Eigenverantwortung der Versicherten rechnet der Bundesrat ja selbst mit einer reduzierten Inanspruchnahme der Leistungen. In den Jahren der Franchisenerhöhung dürfte die Prämienerhöhung jeweils um 0,5 Prozent geringer ausfallen.

Gestatten Sie mir, abschliessend auf Folgendes hinzuweisen, denn dies ist mir ein Anliegen: Problematisch wäre es, wenn die Reform dazu führte, dass Personen wegen der steigenden Franchisen notwendige Behandlungen aufschieben würden; Herr Rechsteiner hat darauf hingewiesen. Davon ist laut Bundesrat aber nicht auszugehen. Er kommt in seinem Bericht gestützt auf die verschiedenen Studien zum Schluss, dass zwar rund 10 Prozent der Versicherten aus Kostengründen auf medizinische Leistungen verzichteten. Allerdings handle es sich dabei meist um Leistungen, die nicht unbedingt notwendig seien. Der Anteil jener, die wirklich auf Notwendiges verzichteten, liege "im unteren einstelligen Prozentbereich".

Hierbei gilt es, sich vor Augen zu halten, dass Versicherte in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung - die pro Jahr wesentlich höher als die Franchise ausfällt - und fallweise auch auf Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen haben.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und die Anpassungen im Bundesgesetz entsprechend vorzunehmen.