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preparatory:AB 240738

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-03-05

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in Artikel 46a einen neuen Absatz 2 eingefügt, wonach die Anbieterinnen von Fernmeldediensten ohne reduzierte Überwachungspflichten Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei melden müssen. Die KVF-NR hat diesen neuen Text intensiv diskutiert. Die Bestimmung, wie sie der Ständerat eingefügt hat, würde nur die Fernmeldedienstanbieterinnen ohne reduzierte Überwachungspflichten verpflichten, solche Verdachtsfälle zu melden. Es wäre also nur ein Teil der Fernmeldedienstanbieterinnen verpflichtet, verbotenes pornografisches Material zu melden.

So wie der Ständerat die Bestimmung formuliert hat, erhalten die verpflichteten Fernmeldedienstanbieterinnen eine aktive Rolle. Um das Risiko einer Verletzung dieser ihnen auferlegten Pflicht zu vermeiden, müssten diese Fernmeldedienstanbieterinnen den Fernmeldeverkehr in ihren Netzen auf die eine oder andere Weise systematisch überwachen, damit ihnen keine Verdachtsfälle entgehen. Das ist jedoch ganz klar nicht Sache der Fernmeldedienstanbieterinnen. Vielmehr widerspricht dies dem Fernmeldedienstgeheimnis. Eine systematische Überwachung des Fernmeldeverkehrs wäre Sache der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen des Büpf.

Den Fernmeldedienstanbieterinnen darf man lediglich eine passive Meldepflicht für Zufallsfunde auferlegen. Darum muss der Begriff "ohne reduzierte Überwachungspflichten" aus dieser Formulierung des Ständerates gestrichen werden, und deshalb muss der essenzielle Begriff "zufällig" hier in diese Gesetzesbestimmung eingeführt werden. Wenn eine Fernmeldedienstanbieterin einen Verdachtsfall meldet, so würde, wenn wir das nicht regeln, die Gefahr bestehen, dass die Fernmeldedienstanbieterin ihrerseits wegen Verletzung des Fernmeldedienstgeheimnisses angeklagt würde. Um den Fernmeldedienstanbieterinnen aber Rechtssicherheit zu geben, ist es daher notwendig, im Fernmeldegesetz zu regeln, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen explizit das Recht darauf haben, solche Verdachtsfälle, beispielsweise von Kinderpornografie, zu melden. Dies ist der Inhalt der Formulierung der Minderheit.

Bitte stimmen Sie hier mit der Minderheit, wenn Sie möchten, dass möglichst viele Fälle von verbotener Pornografie, insbesondere Kinderpornografie, aufgedeckt werden.