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Fluri Kurt · Nationalrat · 2019-03-05

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Wir sprechen hier von Artikel 46a mit dem Titel "Kinder- und Jugendschutz". Sie sehen auf der Fahne, was geltendes Recht ist und was wir bereits beschlossen haben. So kann der Bundesrat die Anbieterinnen verpflichten, ihre Kundinnen und Kunden bezüglich der Möglichkeiten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu beraten. Der Bund hat gemäss Absatz 1bis, den wir bereits eingefügt haben, eine Koordinationsaufgabe, und gemäss Absatz 2 haben die Anbieterinnen von Fernmeldediensten Informationen mit pornografischen Inhalten zu unterdrücken. Nun stellt sich die Frage, inwieweit eine Meldepflicht noch zusätzlich aufgenommen werden soll.

Wir haben den Eindruck, dass die Minderheit hier einen moralischen Aspekt ins Gesetz hineinbringen will. Das kann man natürlich tun. Aber es stellt sich immer die Frage, ob es dann toter Buchstabe bleibt oder ob es im Gegenteil zu einer Überreaktion führen kann. Mit anderen Worten: Kann der moralische Anspruch durch diese Formulierung umgesetzt werden oder nicht? Das Argument, ein Gesetz sei bereits gerechtfertigt, wenn in diesem Sinne auch nur ein Fall von Verbrechen oder Kriminalität verhindert werden könne, ist an sich unterstützungswürdig, man kann das sagen. Aber es stellt sich die Frage, ob das mit der Formulierung der Minderheit überhaupt erreichbar ist.

Sie haben es gehört: Wie wollen Sie nachweisen, ob eine Fernmeldedienstanbieterin zufällig oder nicht zufällig auf einen Verdachtsfall gestossen ist? Der Beleg für das Eintreten eines Zufalls bzw. der Beleg dafür, dass man bei einer zufälligen Beobachtung Verdacht hätte schöpfen sollen, ist nicht zu erbringen. Es fehlt zudem die Sanktion: Im Fernmeldegesetz finden Sie keine Strafbestimmungen, diese finden Sie im Strafgesetzbuch.

Deswegen ist zu befürchten, dass bei einer Annahme der Formulierung gemäss Minderheitsantrag entweder das Gesetz infolge Unfähigkeit der Fernmeldedienstanbieterinnen nicht umgesetzt wird - und zwar nicht wegen mangelnden Willens, sondern wegen faktischer Unmöglichkeit -, womit es eine blosse Augenwischerei ist, oder dass eben alle irgendwie möglichen Fälle gemeldet werden. Es gäbe eine Meldeflut, indem undifferenziert Meldungen erstattet würden, ohne dass geprüft worden wäre, ob da ein Verdacht besteht oder nicht. Der Anschein würde dann genügen, damit man sich mit einer Meldung abzusichern versuchte. Das kann nicht Sinn der Gesetzgebung sein. Mit anderen Worten: Das Anliegen des Antrages der Minderheit ist zwar moralisch verständlich, führt aber zu einer sehr schlechten Gesetzgebung, die entweder eine Augenwischerei ist oder dann eine undifferenzierte Meldeflut erzeugt. [PAGE 40]

Deswegen ist die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen der Auffassung, dass die Meldepflicht nicht ins Fernmeldegesetz aufgenommen werden sollte.