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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2019-03-05

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich werde es recht kurz machen, Sie müssen also nicht alle davonspringen.

Der Ständerat hat in Artikel 34 Absätze 1 und 2 des Fernmeldegesetzes sowie bei den Änderungen anderer Erlasse in Artikel 3 des Elektrizitätsgesetzes eine Korrektur der Vorlage vorgenommen. Es geht darum, dass elektrische Anlagen plötzlich unter die Kontrolle des Bakom anstatt unter jene des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Esti) gestellt wären. Die damaligen Änderungen wurden als Teil eines Konzepts, welches auch die Artikel 55 und 57 des Elektrizitätsgesetzes umfasste, vorgenommen. Die KVF-NR hat diese Korrekturen jedoch nur in Artikel 34 des Fernmeldegesetzes und Artikel 3 des Elektrizitätsgesetzes übernommen, nicht aber in den Artikeln 55 und 57 des Elektrizitätsgesetzes. Es ist unlogisch, dass wir hier nur einen Teil des damaligen Konzepts des Ständerates übernommen haben und jetzt im Gesetz nichts mehr definieren, die Bestimmungen unter den Strafbestimmungen aber doch übernommen haben.

Ich bitte Sie hier, damit wir konsequent das Konzept des Ständerates übernehmen, der Minderheit zuzustimmen.