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Dittli Josef · Ständerat · 2019-03-05

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Krankenversicherungsverbandes Curafutura.

Ich begrüsse die Zielsetzung der geplanten Revision von Artikel 58 KVG und unterstütze diese grundsätzlich. Der vom Nationalrat verabschiedete Revisionsentwurf ist nun deutlich besser ausgestaltet als die Vorlage von 2016, auf welche wir damals nicht eingetreten sind. So wie die Vorlage nun vom Nationalrat verbessert wurde, dient sie zur Sicherung und Weiterentwicklung der Leistungsqualität in allen Versorgungsbereichen. Es ist allerdings nicht so - damit möchte ich auch die Tarifpartner ein bisschen in Schutz nehmen -, dass die Tarifpartner bis heute bezüglich Qualität nichts erreicht hätten. Es gibt im stationären Bereich einen nationalen Qualitätsvertrag, und der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken misst seit zehn Jahren Qualitätsindikatoren. Im ambulanten Bereich sind Regelungen zur Qualität fester Bestandteil bei den allermeisten alternativen Versicherungsmodellen, und auch die beiden Krankenversicherungsverbände sind mit der FMH daran, mit zwei medizinischen Fachgesellschaften Mitte des Jahres ein Pilotprojekt "Qualitätsmassnahmen" zu starten.

Trotzdem ist natürlich diese Vorlage, wie wir sie jetzt vor uns haben, notwendig. Wir haben es gehört: Gegenüber dem Nationalrat haben wir seitens der Kommission nebst der Finanzierungsfrage eigentlich eine grosse Differenz, nämlich die Frage der Organisationsform. Diese Differenz ist auch innerhalb der Kommission sehr umstritten gewesen; das äussert sich natürlich auch in einer ganz knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen für die gemeinsame Organisation. Der Nationalrat schlägt eine eidgenössische Kommission vor. Die knappe Mehrheit Ihrer Kommission will das alternative Modell in Form einer gemeinsamen Organisation. Diese gemeinsame Organisation ist nicht ganz so schlecht, wie sie die beiden Vorredner jetzt gemacht haben. Hauptvorteil einer gemeinsamen Organisation ist, dass die Tarifpartner und die Leistungserbringer in einem Bottom-up-Mechanismus über ihre Organisation direkt beteiligt werden. Dies ist für die Akzeptanz und auch für die Umsetzung von Qualitätsmassnahmen von grosser Bedeutung. Good Governance erfordert klare Aufgabenteilung. Der Bund übernimmt die zentrale Rolle bei der Festlegung von konkreten Qualitätszielen und Rahmenbedingungen. Der Bund hat da also eine klare Aufgabe. Die gemeinsame Organisation der Versicherer, der Leistungserbringer und der Kantone kann dann die vom Bundesrat festgelegten Ziele entsprechend umsetzen, effizient, günstig und insbesondere eben unter direkter Beteiligung der wichtigsten Akteure.

Der Bundesrat wird bei Bedarf subsidiär tätig. Damit ist auch sichergestellt, dass eine Organisation verpflichtend für die Kantone und die Verbände der Tarifpartner eingesetzt würde, falls diese nicht in der Lage wären, innerhalb eines Jahres eine solche gemeinsame Organisation zu gründen.

Natürlich ist die eidgenössische Kommission vom Nationalrat deutlich beschlossen worden. Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Vorlage, wie wir sie zuerst im Ständerat hatten. Diese eidgenössische Kommission ist mir aber zu nahe am Staat, zu nahe an staatlichen Vorgaben und vor allem einfach zu nahe an der gegebenen staatlichen Beeinflussungsmöglichkeit durch die Bundesverwaltung. Ich möchte auch nochmals in Erinnerung rufen, dass durch die Stellungnahme zu dieser gemeinsamen Organisation doch auch sichergestellt ist, dass die Hauptverbände sie mittragen: FMH, H plus sowie Curafutura tragen dieses Modell mit, sie sind für dieses Modell, und auch die GDK ist offen für dieses Modell einer gemeinsamen Organisation.

Ich vertrete deshalb die Auffassung, dass eine gemeinsame Organisation der Tarifpartner und der Kantone besser geeignet ist, die Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen zu unterstützen, als eine vom Bund eingesetzte Qualitätskommission. Allerdings soll der Entscheid über die geeignete Organisationsform zur Steuerung der Qualitätssicherung und -entwicklung nicht das Vorhaben der Gesetzesrevision als Ganzes gefährden.

Noch eine weitere Bemerkung: Für mich ist, unabhängig von der Organisationsform, klar, dass diese Qualitätsvorlage auch Auswirkungen auf die Vorlage zur Zulassung von Leistungserbringern haben wird, welche wir voraussichtlich noch dieses Jahr in unserem Rat behandeln werden. Bei der Zulassungsvorlage geht es dann vor allem darum, den Zusammenhang zwischen Qualitätsverträgen und Tarifverträgen zu klären. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob nicht gesamtschweizerische Qualitätsverträge als Bestandteil des jeweiligen Tarifvertrags im entsprechenden Leistungsbereich Gültigkeit haben sollten. Dies werde ich dann bei Bedarf gerne in die Beratung der Zulassungsvorlage einbringen.

Ich spreche mich also klar für diese gemeinsame Organisation aus. Ich empfehle Ihnen, auf die ganze Vorlage einzutreten, in Sachen Organisationsform der Mehrheit zu folgen und letztlich der Vorlage zuzustimmen.