Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-03-05
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-05
Wortprotokoll
Zu den Labortarifen haben Nationalrat Lorenz Hess und ich im Jahre[NB]2016 je eine Motion mit der gleichen Stossrichtung eingereicht. Inhaltlich geht es auch bei der Motion Hess Lorenz darum, dass Artikel 52 des Krankenversicherungsgesetzes so geändert werden soll, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labors - analog Tarmed und DRG - durch die Tarifpartner verhandelt und festgelegt werden können.
Ausgehend von meiner Motion 16.3487 haben wir die Kommissionsmotion 17.3969 so formuliert. Der Bereich der Aufhebung des Vertragszwangs für die Labors wurde dabei ausgenommen. Unser Rat hat diese abgeänderte Motion am 29.[NB]November 2017 angenommen. Der Nationalrat hat sie mit Beschluss vom 19. September 2018 mit 124 zu 57 Stimmen ebenfalls angenommen. Sie ist also inzwischen von beiden Räten angenommen worden. Der Bundesrat hat somit den Auftrag erhalten, Artikel 52 des Krankenversicherungsgesetzes so zu ändern, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labors künftig durch die Tarifpartner verhandelt werden. Damit ist das Anliegen der Motion Hess Lorenz im Wesentlichen bereits erfüllt. Zusätzlich enthält diese Motion noch eine Vorgabe zum Rechtsmittelverfahren.
Die Motion muss innerhalb eines Jahres nach Annahme, das war am 7. März 2018, im anderen Rat traktandiert werden. Mit der heutigen Behandlung halten wir diese gesetzliche Behandlungsfrist ein.
Die SGK unseres Rates stellt immer wieder fest, dass gleichlautende Vorstösse in beiden Räten eingereicht werden. Sie [PAGE 35] ist deshalb zum Schluss gekommen, dass bei einer Annahme eines Vorstosses in unserem Rat sowie der Zustimmung im anderen Rat ein vom Nationalrat bereits angenommener gleichlautender Vorstoss von uns nicht auch noch angenommen werden muss, da das Ziel bereits erreicht ist. Dieser verfahrensökonomische Schritt ist auch bei dieser Motion Hess Lorenz zu machen.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der SGK - die einstimmig beschlossen hat -, die Motion Hess Lorenz abzulehnen; dies nicht aus inhaltlichen, sondern aus formellen Gründen.