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Beerli Christine · Ständerat · 2002-06-17

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Hier handelt es sich um eine sehr technische Angelegenheit, die wohl nicht so viele Emotionen auslösen wird wie die vorgängige Diskussion.

Wer Radio- und Fernsehprogramme empfangen will, hat eine Empfangsgebühr zu bezahlen. Das Inkasso der Empfangsgebühr wird von der Billag gemacht, die von der SRG den entsprechenden Auftrag erhalten hat. Schätzungsweise 98 Prozent aller Haushalte besitzen ein betriebsbereites Radio- oder TV-Gerät. Die Marktdurchdringung der Billag beträgt heute zirka 91 Prozent der Haushalte, d. h., die Rate der von der Billag nicht erfassten Haushalte mit betriebsbereiten, gebührenpflichtigen Radio- und TV-Geräten liegt bei mindestens 6 bis 7 Prozent. Also gibt es einen Ausfall zulasten der SRG von 6 bis 7 Prozent oder rund 100 Millionen Franken im Jahr. Diese Beiträge sind durch diejenigen Gebührenpflichtigen, die ihre Leistungen erbringen, zu bezahlen, indem einfach die Gebühren entsprechend erhöht werden, um die Ausfälle reinzuholen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ergibt das einen Verlust, der von der SRG zu tragen ist.

Der Antrag, den ich Ihnen unterbreite, soll der Billag die Möglichkeit geben, auf die Daten der Einwohnerkontrollen der Kantone und Gemeinden zurückzugreifen. Damit kann eben eruiert werden, wenn Gebührenpflichtige umziehen - angesichts der heutigen Mobilität ist dies eine Alltäglichkeit -, wo und wie sie wieder aufzuspüren sind.

Der Antrag ist sehr restriktiv gefasst:

1. Es können nur unsensible Daten weitergegeben werden.

2. Es ist festgehalten, dass die Billag die Daten einzig für das Einziehen der Gebühren für die SRG verwenden darf. Es ist garantiert, dass die Daten nicht für andere Dinge verwendet werden können.

3. Es ist auch festgehalten, dass die Einwohnergemeinden und Kantone die Unkosten, die ihnen allenfalls durch das Liefern der Daten entstehen, der Billag in Rechnung stellen können. Es ist also nicht mit einem vermehrten Administrativaufwand der Gemeinden und Kantone zu rechnen. Wo Kosten entstehen, werden diese abgegolten.

Dieser Antrag wird vom Bakom unterstützt. Ich bitte Sie, dem Antrag, der wie gesagt nur eine technische Neuerung enthält, zuzustimmen. Der Datenschutzbeauftragte hat den Antrag ebenfalls angesehen und ist der Ansicht, dass eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden muss, um eben die Möglichkeit zu haben, diese Adressen weiterzugeben. Aber es ist ebenfalls die Meinung geäussert worden, dass es sich nicht um einen Austausch von irgendwelchen sensiblen Daten handelt. Damit kann hier die Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage in jeder Art und Weise befürwortet werden.