Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-03-05
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-05
Wortprotokoll
Mit der Motion Brand 17.3716 soll der Bundesrat beauftragt werden, im Krankenversicherungsgesetz einen für alle Akteure im Gesundheitswesen offenen Innovationsartikel aufzunehmen. Dieser soll eine klare gesetzliche Grundlage für Pilotprojekte bilden, welche geeignet sind, den gesetzlich geforderten Massnahmen zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit mehr Nachhaltigkeit zu verschaffen. Der Bundesrat beantragte am 8. Dezember 2017 die Annahme der Motion, der Nationalrat hat sie am 26. Februar 2018 ohne Gegenstimme angenommen.
Ich benutze nun die Gelegenheit, um namens der SGK darauf hinzuweisen, dass im ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein Experimentierartikel vorgesehen ist. Dieser soll es den Kantonen und den Tarifpartnern ermöglichen, sogar ausserhalb des Rahmens des Krankenversicherungsgesetzes Pilotprojekte durchzuführen. Der Bundesrat hat also das Anliegen der Motion bereits im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, in Artikel 59b des Vorentwurfes vom 18. September 2018, aufgenommen. Die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket wurde im Dezember 2018 abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechende Botschaft in nächster Zeit ans Parlament weitergeleitet wird.
Verfahrensrechtlich gilt es festzuhalten, dass die Motion innerhalb eines Jahres nach Annahme im anderen Rat traktandiert und behandelt werden muss. Aus diesem Grund hält die SGK unseres Rates es nicht für zweckmässig, dem Bundesrat einen zusätzlichen Auftrag zu erteilen. Sie lehnt es aus den bereits erwähnten verfahrensökonomischen und formellen Gründen einstimmig ab, die vorliegende Motion anzunehmen.
Ich weise zudem darauf hin, dass die gleichlautende Motion Humbel 17.3827, "Pilotversuche im KVG", von unserer Kommission und dann auch vom Plenum einstimmig abgelehnt worden ist. Die Begründung war die gleiche, wie ich sie Ihnen vorhin dargelegt habe. Konsequenterweise muss die Motion Brand schon alleine deshalb abgelehnt werden.
Ich ersuche Sie aufgrund des einstimmigen Entscheides der vorberatenden Kommission, den Vorstoss aus den nun geschilderten Gründen abzulehnen.