Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-17

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich gehe davon aus, dass wir über den Antrag Beerli getrennt nach Buchstaben abstimmen werden, soweit sie noch aufrecht erhalten geblieben sind. Dem Buchstaben g könnte man aus meiner Sicht durchaus zustimmen; er liegt in der richtigen Stossrichtung. Die Probleme liegen allenfalls in der Auslegung im Einzelfall, aber da kann man in der Verordnung sicher die erforderlichen Präsidierungen anbrigen. Buchstabe i ist aber noch paradoxer, als es der Kommissionssprecher geschildert hat. Ein Schweizer Unternehmen - eine Brauerei, eine Weinhandlung usw. - kann nämlich den gleichen Werbespot sowohl im Privatfernsehen in der Schweiz ausstrahlen als auch im Werbefenster Schweiz auf einem ausländischen Kanal. An einem Ort müssten wir diesen Zusatz machen und am anderen Ort nicht; diese Unterscheidung würde kein Mensch verstehen. Deshalb ist dieser Buchstabe i wohl gut gemeint, aber wirklich nicht praktikabel.

Ich bitte Sie, diesen auf jeden Fall abzulehnen.