Schenker Silvia · Nationalrat · 2019-03-06
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Herr Lorenz Hess, wir müssen nicht um jeden Preis in eine Einigungskonferenz gehen, nur, weil die Sitzung von morgen bereits einberufen ist. Wir könnten hier die Differenzen bereinigen; dafür haben wir eigentlich auch eine Differenzbereinigung. Die Einigungskonferenz ist dann die letzte Möglichkeit für eine Einigung.
Obwohl auf der bürgerlichen Seite die Meinungen offensichtlich schon gemacht sind und man schon weiss, wie man in der Einigungskonferenz dann vorgehen möchte, erlaube ich mir dennoch, Ihnen jetzt kurz die Position der SP-Fraktion zu den Differenzen, die es noch gibt, darzulegen.
Es verbleiben vier Differenzen zum ständerätlichen Beschluss. Eine davon ist in den Reihen der SGK-NR unbestritten, weshalb ich jetzt nicht darauf eingehe. In drei Punkten gehen die Meinungen jedoch weit auseinander.
Zur Frage der Vermögensschwelle habe ich vorhin als Sprecherin der Minderheit bereits Position bezogen. Meine Fraktion schliesst sich in dieser Frage - das wird Sie nicht erstaunen - der Minderheit an. Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir hier nicht mehr Erbenschutz machen. Vielmehr haben wir hier im EL-Gesetz eine Rückerstattungspflicht, wenn ein Nachlass vorhanden ist; das ist neu. Die Erben werden also nicht mehr geschützt. Wenn das heute der Fall ist, dann wird das in Zukunft nicht mehr der Fall sein.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft die Frage, ob eine Person, die einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule tätigt, mit lebenslangen Sanktionen bestraft wird, wenn er oder sie einen Teil des Kapitals verbraucht. Diese Bestimmung ist das, was von der ganzen Diskussion um mögliche Einschränkungen beim Kapitalbezug noch übrig bleibt. Sie erinnern sich vielleicht: Der Bundesrat wollte mit seinem Entwurf ursprünglich, dass in Zukunft nach einem allfälligen Kapitalbezug nicht mehr unbeschränkt und ohne Folgen Ergänzungsleistungen bezogen werden können, wenn das Vermögen verbraucht ist.
Diese Regelung war vor allem in den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion massiv bestritten. Schon in der ersten Runde der Beratung fielen in der Folge des heftigen Widerstands diese Bestimmungen. Die Gleichen, die die Einschränkungen beim Kapitalbezug vehement ablehnten, schlugen dann trotzdem Sanktionen bei allfälligem Kapitalbezug vor. Um diese Bestimmung ringen wir immer noch. Wir von der SP-Fraktion lehnen diese Sanktion entschieden ab.
Diese Regelung lässt viel zu viel Interpretationsspielraum offen. Gemäss dem Entwurf, wie er verabschiedet werden soll, werden sogar bei sehr kleinen ausbezahlten Beträgen die Ergänzungsleistungen unter Umständen lebenslang um 10 Prozent gekürzt. Da die Ergänzungsleistungen das Existenzminimum decken sollen, hat eine 10-prozentige Kürzung zur Folge, dass existenzielle Bedürfnisse nicht mehr abgedeckt sind. Besonders stossend ist dies dann, wenn es sich um EL-Bezüger handelt, die in einem Heim wohnen. Bei einer Kürzung um 10 Prozent sind unter Umständen die Heimkosten nicht mehr voll gedeckt. In einem solchen Fall müsste die Sozialhilfe einspringen. Es würde sich also um eine eigentliche Kostenverschiebung hin zur Sozialhilfe handeln.
Sehr einschneidend ist auch der Entscheid der Kommissionsmehrheit in Bezug auf den Vermögensfreibetrag. Gemäss geltendem Recht dürfen Einzelpersonen, die Ergänzungsleistungen beziehen, 37 500 Franken für sich behalten. Dieser [PAGE 69] Betrag untersteht nicht dem Vermögensverzehr. Mit dieser finanziellen Reserve können sich EL-Bezüger und -Bezügerinnen Dinge leisten, die nicht in der EL-Berechnung enthalten sind. Kleine Anschaffungen wie Kleider, aber auch Geschenke, Zoobesuche mit den Enkeln, Zeitschriftenabonnemente usw. müssen aus dem sehr tiefen Betrag für persönliche Ausgaben bestritten werden. Dieser ist so tief bemessen, dass vor allem aktive Senioren und Seniorinnen oder IV-Rentnerinnen und IV-Rentner diesen Betrag sehr rasch aufgebraucht haben. In einem solchen Moment ist es sehr wichtig, auf das Ersparte zurückgreifen zu können.
Gestatten Sie mir als langjährigem Mitglied dieses Rates auch noch zu bemerken, dass die Hüst-und-Hott-Politik in der Frage des Vermögensfreibetrags nicht nachvollziehbar ist. Je nach politischer Laune wird der Vermögensfreibetrag nach oben oder nach unten korrigiert. Das ist ein Umgang mit Menschen, die mit ihrem Renteneinkommen die Existenz nicht sichern können, der mich zutiefst befremdet.
Ich bitte Sie, unseren Minderheitsanträgen zuzustimmen.