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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-06-17

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich nehme kurz noch zu einzelnen Aussagen Stellung. Es steht eine Totalrevision des Gesetzes an. Deshalb sollte man bei vorgezogenen Teilrevisionen grundsätzlich zurückhaltend sein, sonst bringt jeder noch sein Fuder ins Trockene. Das ist eigentlich die Situation.

1. Ich habe beim ersten Punkt der Unterbrecherwerbung eigentlich zuerkannt, dass eine zeitliche Dringlichkeit besteht, die gestattet, eine solche Teilrevision vorzuziehen. Beim zweiten Punkt, der Alkoholwerbung, bestreite ich diese zeitliche Dringlichkeit. Ich habe heute keine Argumente gehört, die für eine zeitliche Dringlichkeit dieses Punktes sprechen.

2. Anlässlich der grundsätzlichen Diskussion über die Parlamentarische Initiative haben mehrere Sprecherinnen und Sprecher hier eine eingehende, vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik gewünscht. Aber Hand aufs Herz: Wenn ich als Nichtkommissionsmitglied diesen Bericht lese, dann finde ich darin keine vertiefte Auseinandersetzung mit der ganzen Thematik. Ich finde sie aber auch nicht im Bericht des Bundesrates. Wenn wir ein wenig ehrlich sind, dann müssen wir auch dazu stehen, dass hier eigentlich zwei Rechtsgüter zur Diskussion stehen. Als Mitglied der entscheidenden Behörde möchte ich diese Güter gegeneinander abwägen und dann einen entsprechenden Entscheid treffen. Diese Entscheidgrundlagen liegen heute nicht vor. Deshalb finde ich es richtig, dass der Punkt der Alkoholwerbung zurückgestellt wird. Er kann dann im Rahmen der Totalrevision vertieft abgeklärt werden.

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