Germann Hannes · Ständerat · 2019-03-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-06
Wortprotokoll
Ich muss gestehen, dass ich etwas erstaunt war über den Rückweisungsantrag. Wir haben das in der Kommission beraten; Frau Fetz ist auch Mitglied dieser Kommission. Wir haben dort einen Zwischenweg zu finden versucht - dahinter kann ich stehen -, der mit dem Gerechtigkeitsgedanken vereinbar ist. So haben wir in dieser Differenzbereinigungsrunde eine Lösung getroffen, die von jener des Nationalrates abweicht. Aber wie das im Differenzbereinigungsverfahren üblich ist, könnte man das auch mit den Inputs von Frau Fetz an den Nationalrat weitergeben. Wenn der Nationalrat abweichend entscheidet, kommt die Vorlage ohnehin wieder zu uns. Dann können wir die Sache weiterberaten.
Nun ist es müssig, über die Auswirkungen auf die UBS zu diskutieren, über dieses seltsame Urteil aus dem Scheinrechtsstaat Frankreich. Es wird sich weisen, wie das weitergeht. Frau Fetz, das, was wir hier beschliessen, hat sowieso keinen Einfluss mehr auf dieses Verfahren; es ist altrechtlich. Aber es wäre vielleicht ein gutes Beispiel, um das nachher zu vertiefen. Das können wir aber im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens machen. Wir geben diese Aufgabe dem Zweitrat mit, damit wir hier endlich eine Lösung haben. Es ist auch schon eine Weile her, seit Kollege Luginbühl das mit seiner Motion ins Rollen gebracht hat.
Wir sollten jetzt dieses Geschäft langsam einem Ende zuführen, eine tragfähige Lösung innerhalb des Parlamentes finden und nicht nochmals zurückgehen. Ich sehe vor allem nicht, wie Sie das dann anders formulieren wollen. Der "gute Glaube" ist ein Rechtsbegriff, der bekannt ist. Es gibt diese Ausnahmeregelung. Das Verhalten aufgrund des guten Glaubens ist nachher von den Gerichten zu definieren. Ich weiss nicht, ob Sie den Begriff "guter Glaube" präzisieren möchten; das wird dann auch ziemlich schwierig.
In diesem Sinne kann man auf den Rückweisungsantrag verzichten, sonst machen wir halt diese Strafaufgabe. Wir können das Geschäft dem Nationalrat zurückgeben; es wird wieder zu uns kommen, wenn er sich uns nicht anschliesst.