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Lombardi Filippo · Ständerat · 2002-06-17

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Meine Interessenbindungen in dieser Sache sind bekannt; sie wurden auch vom Sprecher der Minderheit in Erinnerung gerufen. [PAGE 448]

Ich will hier keine Krokodilstränen vergiessen, kümmere mich aber um das Schicksal der 18 überlebenden Regionalsender, die meinem Verband angehören. Es geht um rund 500 Arbeitsplätze und um einen Beitrag zur Vielfalt der Kommunikation in diesem Land.

Es stimmt, dass eine gewisse Dringlichkeit besteht; das wurde durch den "Tod" der zwei grösseren nationalen Privatsender belegt. Es stimmt, dass die schweizerischen Regionalfernsehanstalten nach der Gesamtrevision des RTVG im Jahre 2005 bessere Rahmenbedingungen erwarten. Die Frage ist, wie viele solche regionale Sender dann noch am Leben sein werden, wenn diese Gesamtrevision in Kraft tritt.

Die Branche erwartet jetzt in diesem Bereich ein konkretes Signal des Parlamentes, und zwar sollten wir unsere Normen den europäischen Normen angleichen. Es wurde schon erwähnt, dass die Alkoholwerbung im Fernsehen in diesem Land grossmehrheitlich schon eine Tatsache ist, und zwar in den ausländischen Programmen, die im Zuschauerbereich zusammen mehr als 60 Prozent der Marktanteile erreichen. Es stimmt, dass die SRG von dieser vorgezogenen Liberalisierung nicht betroffen ist und mehr als 35 Prozent der Zuschauer-Marktanteile für sich behält.

Um die Sache nicht so dramatisch darzustellen, sollten wir uns daran erinnern, dass wir hier je nach Region von Zuschauer-Marktanteilen zwischen 2 und 5 Prozent sprechen. Das entspricht etwa dem heutigen Anteil, den die schweizerischen Regionalfernsehanstalten abdecken. Sollten wir diese Vorlage ablehnen, würden wir damit eine Ungleichbehandlung auf drei Ebenen festschreiben:

1. Es ist für die kleinen schweizerischen Regionalveranstalter eine Ungleichbehandlung, dass sie sich gegenüber den mächtigen ausländischen Sendern kaum verteidigen können.

2. Die privaten Fernsehanstalten werden gegenüber allen anderen Werbeträgern in diesem Lande benachteiligt. Wenn irgendwelche gesundheitlichen Gründe für ein Werbeverbot sprechen, so soll dies im Alkoholgesetz für alle Werbeträger geregelt werden und nicht nur im RTVG für die kleinen Schweizer Radio- und Fernsehsender. Das ist wiederum eine recht ungleiche Behandlung.

3. Auf die dritte Ungleichbehandlung hat der Berichterstatter aus dem Kanton Wallis hingewiesen: Benachteiligt sind wiederum die kleinen Schweizer Wein- und Bierproduzenten gegenüber den mächtigen Ausländern, besonders den Bierproduzenten, die vor allem von Deutschland und Italien aus mächtig werben dürfen, während sich die Schweizer das nicht leisten können.

Mit einer Ablehnung dieser Initiative würden wir also - da wir schon im Rahmen der Fussballweltmeisterschaften sind - drei Eigentore schiessen und gegen unsere Medienvielfalt sowie unsere Interessen, dafür aber wiederum zugunsten der ausländischen Interessen handeln.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Mehrheit der Kommission zu unterstützen.