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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2002-06-17

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte Kollege Bieri zuerst für meine "Beförderung" danken. Ich glaube, er hat mich gemeint, als er gesagt hat, dass der Präsident der SRG in der Kommission sitze. Ich bin aber nicht Präsident der SRG, sondern Präsident der SRG Deutschschweiz, also von DRS.

Ich kümmere mich deshalb nur um den Markt der deutschsprachigen Schweiz, und hier haben wir ganz klare Verhältnisse: Der Marktleader ist mit über 35 Prozent SF DRS, Kollege Lombardi hat es gesagt. Dann haben wir vor allem die ausländischen Sender, die alle Alkoholwerbung machen, und zwar nicht nur für Wein und Bier, sondern auch für alle harten gebrannten Wasser.

Zu den 2 bis 5 Prozent, die den Marktanteil der Lokalfernsehsender ausmachen, möchte ich Folgendes ergänzen: Wenn wir das altersspezifisch ansehen, sieht es noch anders aus, denn bei den Überlegungen zur Alkoholwerbung geht es vor allem um den Schutz der Jugend. Die Jugend schaut - das hat man festgestellt - vor allem die ausländischen Sender. Im deutschsprachigen Bereich sind das RTL, Pro7 und Sat 1 - das sind die Sender, die die Jugend schaut. Dort kann die Jugend Reklame sehen für das, was heute Mode wird, so beispielsweise für mit Wodka versetztes Red Bull. Wir hingegen schlagen nur vor, dass die Lokalsender Reklame für Wein, Bier und sauren Most sollen machen können.

Dann haben wir zusätzlich die Situation, dass es bei einem grossen Teil der Fernsehsendungen - bei allem, was SF DRS bringt - keine Alkoholreklame geben wird. Alle ausländischen Sender machen hingegen Alkoholreklame, aber darüber können wir hier drin nicht bestimmen, und wir können das hier drin auch nicht beeinflussen. Wegen einem Anteil von 2 bis 5 Prozent, bei dem für das lokale Bier oder den lokalen Wein geworben wird - und das in Sendern, die von den Jugendlichen gar nicht besonders häufig gesehen werden -, machen wir nicht sehr viel in Richtung einer Förderung des jugendlichen Alkoholkonsums.

Deshalb kann man dieser Revision mit gutem Gewissen zustimmen.