Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-17
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-17
Wortprotokoll
Wenn Sie jetzt darüber abstimmen werden, ob Sie überhaupt auf die Vorlage eintreten wollen oder nicht, muss ich aus Sicht des Bundesrates in Erinnerung rufen, dass es dazu ja zwei Überlegungen gibt: Die eine ist, ob die Revision des RTVG in diesem Bereich vorgezogen werden soll und ob später bei der - ich sage jetzt einmal - Totalrevision des RTVG nochmals darüber legiferiert werden soll oder nicht. Die andere betrifft dann den inhaltlichen Aspekt.
Zum Formalen muss ich sagen, dass wir da ja eigentlich gegen diese Vorlage waren. Wir waren der Auffassung, die Frage der Werbung gehöre in die Totalrevision des RTVG. Das geht aber noch eine Weile, darüber haben sich vor allem die lokalen und die sprachregionalen Fernsehsender beschwert. Vor allem die zwei grossen sprachregionalen Sender haben unter anderem geltend gemacht, sie könnten überleben, wenn sie in den Genuss der Unterbrecher- und der Alkoholwerbung kommen würden. Der Bundesrat hat jetzt materiell zu Ihrem Antrag nur deswegen Stellung genommen, weil Sie gefunden haben, man solle das vorziehen. Hier muss ich den Ball also wieder zurückgeben. Aus gesetzgebungstechnischen Gründen wäre es uns nach wie vor lieber, man würde das alles miteinander bei der Totalrevision des RTVG behandeln.
Wenn Sie es aber jetzt inhaltlich behandeln, dann haben wir zur Unterbrecherwerbung keine Einwände mehr. Was die Alkoholwerbung angeht, sind wir für eine differenzierte Lösung. Darauf, würde ich meinen, kommen wir nachher in der Detailberatung wieder zurück. Wir wären der Meinung, dass das meiste effektiv auf Verordnungsebene geregelt werden muss. Der Bundesrat hat über die Alkoholwerbung als solche, und wie sie ausgestaltet werden muss, ziemlich lange diskutiert. In der Botschaft soll die Alkoholwerbung grundsätzlich gestattet werden, aber auf Verordnungsebene soll dann dem Jugendschutz Rechnung getragen werden, und es soll keine Lifestyle-Werbung vorherrschen, nicht wie bei der Kuh, die tanzen und u. a. so gut Ski springen kann wie Simon Ammann. Das Bundesgericht hat ja dann einen dieser Spots verboten, weil es Konsumentinnen und Konsumenten geben könnte, die glaubten, man müsse wirklich nur Milch trinken und könne dann von einer Schanze springen und werde auch gleich eine Olympiamedaille erhalten. Leider ist diese Geschichte wahr! Da, finde ich, hat das Bundesgericht, weiss Gott, die Konsumenten für etwas gar dumm verkauft. Aber beim Alkohol ist natürlich die Gefahr dann eine andere. Wenn da jemand Bier trinkt und auch von einer Schanze herunterspringt, müssen wir dann schon schauen, dass das wenigstens die Zuschauer nicht glauben. Deswegen müsste hier schon eine differenzierte Lösung gefunden werden.
Nochmals: Gesetzgeberisch wären wir nach wie vor nicht für Eintreten. Wenn Sie aber eintreten, müssen wir nachher eine differenzierte Lösung finden. [PAGE 449]