Noser Ruedi · Ständerat · 2019-03-06
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Wir behandeln heute wieder einmal einen wichtigen Teilaspekt des Einkaufstourismus, nämlich die Frage, wie das mit der Mehrwertsteuer an der Grenze gehandhabt wird und in Zukunft gehandhabt werden soll. Ihre Kommission hat am 14. Januar 2019 in Anwesenheit von Vertretern des Kantons Thurgau und des Kantons St. Gallen sowie der Verwaltung folgende Standesinitiativen und Vorstösse diskutiert: die Standesinitiative St. Gallen 18.300, "Keine Subventionierung des Einkaufstourismus", die Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", die beiden Motionen, die Sie mit einem Ordnungsantrag der Kommission zur Vorprüfung überwiesen haben, nämlich die Motion Hösli 17.3131, "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen", und die Motion Hegglin Peter 17.3428, "Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz!". Weiter haben wir noch die Motion Dobler 17.3417, "Die elektronische Selbstverzollung vermindert die Bürokratie und ermöglicht die Flexibilisierung der Zollfreigrenze", behandelt, die vom Nationalrat zu uns herüberkam.
Allen Vorstössen gemeinsam ist, dass Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus respektive seiner negativen Folgen gefordert werden. Die Vorstösse präsentieren dabei unterschiedliche Konzepte.
Nur Einkäufe, für die die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert wird, sollen in den Genuss der schweizerischen Wertfreigrenze von 300 Franken kommen. Das wird mit den Initiativen 18.300 und 18.316 - sie sind identisch - verlangt. Für solche Einkäufe soll die Wertfreigrenze also null Franken betragen. Dann haben wir die Motion 17.3131, mit der die Wertfreigrenze generell von 300 auf 50 Franken reduziert werden soll. Bei der Motion 17.3428 wird auf Abkommen mit dem Ausland gesetzt, um die ausländische Mehrwertsteuer mit der Schweizer Mehrwertsteuer zu verrechnen oder ein paar pauschale Lösungen mit den Nachbarstaaten zu finden. Mit der Motion Dobler schliesslich soll mit dem Einsatz von Technologie eine Vereinfachung der Mehrwertsteuerabrechnung an der Grenze erreicht werden.
Ihre Kommission ist zur Auffassung gelangt, dass beim Einkaufstourismus Handlungsbedarf besteht und dass aufgrund der Situation für die betroffenen Grenzkantone und für deren Gewerbe, insbesondere an der deutschen Grenze, ein grosser Handlungsbedarf besteht. Aber - ich glaube, das muss man der Fairness halber hier auch sagen - die Kommission ist sich auch bewusst, dass mit einer reinen Zollmassnahme das Phänomen des Einkaufstourismus nicht verhindert [PAGE 49] werden kann. Solche Massnahmen können jedoch unter Umständen helfen, dass dem Schweizer Fiskus nicht noch mehr Einnahmen entgehen und dass das inländische Gewerbe etwa gleich lange Spiesse erhält wie das ausländische Gewerbe.
Wo stehen die Beratungen zu diesem Geschäft? Ich bitte Sie, da etwas aufzupassen, weil der Antrag der Kommission eigentlich ein prozeduraler und nicht ein inhaltlicher ist. Es ist so, dass die Finanzkommission des Nationalrates mit ihrem Postulat 17.3360, "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer", dem Bundesrat den Auftrag erteilt hat, einen allumfassenden Bericht darüber vorzulegen, wie man eigentlich mit dem Thema Einkaufstourismus umgehen sollte. Dieses Thema soll aus allen Blickwinkeln angeschaut werden. Leider war dieser Bericht in der Januarsitzung der WAK noch nicht verfügbar, und wir konnten ihn somit noch nicht zur Kenntnis nehmen. Andererseits ist es so, dass wir bei diesen Vorstössen ganz viele Fristenprobleme haben und schauen müssen, wie wir damit umgehen.
Ihre Kommission möchte Sie für ein spezifisches Vorgehen gewinnen. Dieses Vorgehen ist relativ einfach: Wir möchten diesen Bericht abwarten, der eine umfassende Auslegeordnung gibt, und dann aufgrund dieses Berichtes entweder legiferieren oder eine Kommissionsmotion verfassen, die umfassend ist. Warum dieses Vorgehen unter Umständen intelligent ist, sehen Sie schon, wenn Sie das nächste Traktandum anschauen. Unter 18.4194 kommt eine Motion Stöckli, die fordert, dass die Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators reduziert werden soll. Sie mögen sich erinnern: Wir haben hier einen Vorstoss angenommen, wonach jemand, der aus Einzelgeschäften einen Umsatz von über 100[NB]000 Franken macht, Mehrwertsteuer bezahlen soll. Wir haben aber leider nicht an die Tour Operators gedacht und müssen bereits wieder etwas zurückrudern.
Ich und die Kommissionsmehrheit sind der Ansicht, dass das Ausarbeiten einer vollständigen Auslegeordnung ein kluges Vorgehen ist, bevor wir hier einzelne Dinge regeln. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen: Wenn Sie z. B. eine Freigrenze von null setzen und Sie ein Produkt für 5 Franken einführen und dabei erwischt werden, beträgt die Mehrwertsteuer, die Sie nachbezahlen müssen, etwa 30 Rappen, und die Busse zum doppelten Wert der Mehrwertsteuer wäre 60 Rappen. Das gäbe dann eine Rechnung von 90 Rappen und eine Verwaltungsgebühr - davon gehe ich aus - von 70 oder 100 Franken. Auch bei den Sanktionen muss man sich etwas einfallen lassen, wenn man etwas Schlaues machen will.
Darum bitte ich Sie, hier der Kommission das Vertrauen zu schenken.
Wie könnte aus Sicht der Kommission eine Lösung aussehen? Ich glaube, man könnte sich dort am Grundsatz orientieren, an dem man sich auch in der ganzen Unternehmensbesteuerungsdiskussion orientiert hat. Dort ist man nämlich einem ganz einfachen Grundsatz gefolgt. Man hat gesagt: Es soll keine Doppelbesteuerung geben, Konsum soll nicht doppelt besteuert werden, aber es soll auch keine doppelte Nichtbesteuerung geben. Das wäre ein Konzeptansatz, den man verfolgen könnte. Aber man muss eben schauen, wie man den jetzt administrativ und mit den Partnerländern wirtschaftsverträglich umsetzen kann.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die Situation gegenüber Deutschland eine andere ist als gegenüber Frankreich und Italien. Zum Beispiel kann man in Deutschland die gesamte Mehrwertsteuer zurückfordern, währenddem Italien und Frankreich Schwellen haben, die schon recht hoch sind, also in Richtung von 150, 200 Franken gehen.
Aufgrund der Fristen schlägt Ihnen die Kommission nun Folgendes vor: Für die Standesinitiative St. Gallen läuft die Frist im Juni ab. Wir möchten dieser Initiative jetzt im Moment keine Folge geben. Es gibt die gleichlautende Standesinitiative Thurgau; deren Frist läuft erst Ende Jahr ab, und diese ist heute nicht traktandiert. Wenn Sie der Standesinitiative St. Gallen hier keine Folge geben, haben Sie noch einmal eine gleichlautende Initiative; da passiert eigentlich gar nichts.
Dann gibt es die Motion Hösli 17.3131, "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen". Das ist die Motion, die möchte, dass man die Freigrenze von 300 auf 50 Franken senkt. Wir möchten diese Motion heute nicht annehmen, sondern möchten sie eigentlich ablehnen. Wir haben eine Zusage der Verwaltung, dass dieser Vorschlag im Bericht diskutiert und berücksichtigt wird und dass im Bericht auch dargelegt wird, was die Vor- und Nachteile dieses Vorschlags sind.
Dann haben wir die Motion Hegglin Peter 17.3428, "Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz!". Sie geht eigentlich, wenn Sie die Formulierung dort lesen, in die gleiche Richtung, die die Kommission auch etwas diskutiert hat. Aber wir möchten die Motion zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht annehmen, sondern möchten, dass man sie ablehnt. Damit haben wir im August - Sie können da, glaube ich, den Kommissionspräsidenten wie den Kommissionssprecher beim Wort nehmen - Gelegenheit, eine Auslegeordnung zu machen, und können in der Herbstsession eventuell mit einem Kommissionsvorstoss kommen, der dem Bundesrat einen Auftrag erteilt. Oder vielleicht haben wir dann vom Bundesrat die Aussage, dass er sowieso mit einer Vorlage kommt, die das Thema komplett angeht. Das heisst, wir möchten hier keine zusätzliche Bürokratie schaffen.
Ich bitte Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen und uns das Vertrauen zu schenken.
Die Motion Dobler 17.3417, "Die elektronische Selbstverzollung vermindert die Bürokratie und ermöglicht die Flexibilisierung der Zollfreigrenze", ist eigentlich erfüllt. Sie können ohne Weiteres in der halben Zeit, die ich für mein Votum brauche, die Applikation Quick-Zoll runterladen, in Betrieb nehmen und Ihre Einfuhren verzollen. Das geht in der halben Zeit meines Votums, also ist diese Motion eigentlich erfüllt. Wir möchten sie ablehnen mit der Begründung, dass sie schon erfüllt ist.
Ich bitte Sie, uns zu folgen, und bin gespannt auf Ihre Entscheidungen.