Escher Rolf · Ständerat · 2002-06-17
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Die Kommission konnte den Antrag Beerli nicht beraten. Ich nehme wie folgt Stellung:
1. In Bezug auf den Antrag Stadler ist die Kommission eindeutig. Sie hatte ihn auf dem Tisch, und sie hat sich klar geäussert: Mit 9 gegen 3 Stimmen hat sie die Alkoholwerbung für zulässig erklärt und sich damit in diesem Verhältnis gegen den Antrag gewehrt, den Herr Stadler jetzt einbringt.
2. Zum Antrag Beerli, der nun zum Eventualantrag umfunktioniert worden und aus dem Litera h in der Zwischenzeit gestrichen worden ist: Ich persönlich könnte mit Litera i noch leben, aber ich bin überzeugt, dass sich die Kommission dagegen wehren würde. Wenn die Kommission Einschränkungen hätte machen wollen, hätte sie sie eingebracht. Wir meinen: Es ist nicht angezeigt, die Alkoholwerbung zwar zuzulassen, aber weitere Beschränkungen aufzunehmen, denn damit verändern Sie das Gros der Alkoholwerbung im Fernsehen, wie es heute ist, nicht. Es wird weiterhin Alkoholwerbung gesendet, nämlich von den ausländischen Sendern, beispielsweise aus Deutschland, aus Frankreich und Italien. Diese ausländischen Sender machen nicht nur für Wein und Bier Reklame, sondern auch für gebrannte Wasser - und sie machen Alkoholwerbung ohne Standtexte. Es wäre schon etwas seltsam, wenn für deutsches Bier und italienischen Wein ohne Standtexte wie "Alkoholmissbrauch gefährdet Ihre Gesundheit" geworben würde, für das Cardinal-Bier in einem regionalen Sender aber gleichzeitig mit einem Standtext. Das wäre wohl kaum verständlich.
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