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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-03-06

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Ich kann Sie beruhigen, ich fasse mich kurz. Es geht nicht um die Behandlung der beiden Initiativen, es geht nur um eine Fristerstreckung. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Frist zur Behandlung der beiden Vorlagen um zwei Jahre zu verlängern.

Sie wissen, dass die parlamentarische Initiative 16.414 für bestimmte Arbeitnehmerkategorien eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten erreichen und die parlamentarische Initiative 16.423 für die gleichen Kategorien die Einführung der Vertrauensarbeitszeit ermöglichen möchte. Ihre Kommission hat beiden Initiativen 2016 Folge gegeben und die Schwesterkommission im Februar 2017. Am 31. August 2017 hat Ihre WAK dann die Ausarbeitung zweier Vorentwürfe an die Hand genommen. Am 4. September letzten Jahres hat sie die Vernehmlassung dazu eröffnet und diese am 4. Dezember wieder beendet. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind, sagen wir einmal, durchzogen ausgefallen. Ihre Kommission hat am 14. Februar dieses Jahres von den Ergebnissen Kenntnis genommen und einen Entwurf zur parlamentarischen Initiative 16.414 zuhanden des Rates verabschiedet. Die parlamentarische Initiative 16.423 hat sie sistiert, weil die Kommission hier noch eine Studie des Seco zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung abwarten und einbeziehen möchte. [PAGE 62]

Die Kommission hat den Entwurf dann dem Bundesrat zur Stellungnahme zugestellt. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, die Frist, die die Kommission hat, um einen entsprechenden Erlassentwurf vorzubereiten, und die in der Frühjahrssession 2019 - also in dieser Session - ausläuft, um zwei Jahre zu verlängern. Sie beantragt das vor allem deshalb, weil wir eben erst jetzt den Entwurf verabschieden konnten und die Frist zu kurz war, als dass der Bundesrat dazu hätte Stellung nehmen können. Zudem wurde ja der Entwurf zur Initiative 16.423 sistiert.

Aus diesem Grunde beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Behandlungsfrist um zwei Jahre, d. h. bis zur Frühjahrssession 2021, zu verlängern.

[VS]