Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-03-06
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen stehen dazu: Die Invalidenversicherung ist eine sehr wichtige Sozialversicherung; sie soll laufend weiterentwickelt und optimiert werden.
Erlauben Sie mir vorab einen Blick auf die Situation der Invalidenversicherung: Die bisherigen Revisionen der IV erzielen Wirkung. Die Rentenbestandsquote ging seit Dezember 2005 von 5,3 Prozent auf 4,3 Prozent im Dezember 2015 zurück. Dies ist eine Folge der sinkenden Neurentenquote, die sich in den letzten zehn Jahren gut halbiert hat.
Die Rentenbestandsquote bei psychischen Erkrankungen ist trotz abnehmender Neurentenquote konstant geblieben. Psychisch begründete Renten betreffen immer mehr Junge. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es äusserst schwierig ist, die Betroffenen in den Arbeitsprozess zu integrieren und von der Rente wegzubekommen. Oder anders gesagt: Wenn junge Leute mit psychisch begründeten Symptomen eine Rente zugesprochen erhalten, dann werden sie diese in der Regel bis zum Wechsel von der IV ins AHV-System beziehen.
Trotz dieser Erfolge hat die Invalidenversicherung noch Milliardenschulden beim AHV-Fonds. Die Entschuldung dauert nach aktueller Schätzung noch zwölf bis dreizehn Jahre. Aber dennoch ist die Vorlage nicht primär eine Sparvorlage: Sie dient der Optimierung und Weiterentwicklung. Früher war die Invalidenversicherung eine Rentenversicherung. Heute steht die Eingliederung im Vordergrund. Die Eingliederung weiterzuführen und zu stärken ist notwendig, um den Betroffenen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die wichtigsten Elemente dieser Vorlage sind: Das Rentensystem soll stufenlos gestaltet werden. Dabei ist festzuhalten: Der Einstieg ins System wird weiterhin bei einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent bleiben. Die Früherfassung hilft, Betroffene im Arbeitsprozess zu halten bzw. jungen Leuten zu helfen, im Arbeitsprozess überhaupt Fuss zu fassen. Dieser Vorschlag wird, ebenso wie die Eingliederungsmassnahmen, mit Minderheitsanträgen aus der SVP-Fraktion bekämpft. Die Massnahmen der Mehrheit sind jedoch im Interesse der Betroffenen und sind gleichzeitig kostendämpfend. Dasselbe gilt auch für bessere Eingliederungsmassnahmen für psychisch Erkrankte. Diese brauchen mehr Beratung und mehr [PAGE 90] Unterstützung. Das ist günstiger, als eine Rente zu sprechen, welche dann eben jahrzehntelang ausbezahlt werden muss.
Die Kommission schlägt Ihnen vor, die Reisekosten auf der Basis der bisherigen Regelung zu belassen und keine Kürzung vorzunehmen. Die Kürzung würde ja nur 6 Millionen Franken in einem Milliardenbudget ausmachen.
Wichtig scheint mir der Ersatz des Begriffs "Kinderrente" durch "Zulage für Eltern". Der Begriff "Kinderrente" ist missverständlich. Wenn Sie am Stammtisch oder auf der Strasse irgendwelche Leute fragen, zeigt sich, dass diese den Eindruck haben, die Kinderrente werde an behinderte Kinder ausbezahlt. Aber eigentlich ist sie eine Art Familienzulage, und sie stammt auch aus einer Zeit, als es noch keine Familienzulage gab. Aber seit dem Jahr 2009 erhalten diese Kinder eine Auszahlung von mindestens 200 Franken pro Monate als Familienzulage. Diese Zulage für Eltern wird heute mit 40 Prozent der Rente des Vaters oder der Mutter berechnet. Neu soll das auf 30 Prozent gesenkt werden. Wir stehen in unserer Gruppe dispers zu dieser Senkung. Wir werden hier nicht einheitlich zustimmen. Da sehen Sie auch, wie differenziert diese Massnahme beurteilt werden kann.
Der Systemwechsel "Lohn statt Taggeld" bei Jugendlichen schafft einen richtigen und wichtigen Anreiz, sich in den Arbeitsprozess einzugliedern und zu integrieren. Der Eintritt ins Erwerbsleben, anstatt eine Rente zu beziehen, ist der richtige Weg und ist für die Motivation der jungen Menschen zentral.
Auch die stärkere Verpflichtung der Arbeitgeber zur Zusammenarbeit unterstützen wir und sehen diese als richtige Anforderung an. Sie ermöglicht eine Win-win-win-Situation, also eine Situation mit drei Gewinnern: Die betroffenen Personen profitieren ebenso wie die Durchführungsstellen und die Arbeitgeber selber. Mit dieser Verpflichtung der Arbeitgeber wird eben dafür gesorgt, dass keine Quote für eine bestimmte Anzahl von IV-Arbeitsplätzen in der Industrie und im Gewerbe erlassen werden muss.
Erlauben Sie mir noch eine Gesamteinschätzung aus grünliberaler Sicht: Die frühzeitige Erfassung, der Einbezug und die Eingliederung lohnen sich. Die Weiterentwicklung, die Vorlage als Ganzes geht in die richtige Richtung. Wir sehen aber eine besorgniserregende Tendenz bei der Durchführung und insbesondere bei der Aufsicht durch das Bundesamt für Sozialversicherungen, dass die Administrierung im Vordergrund steht. Wirkungsorientierte Massnahmen, wie sie erfolgreich mit der 5. Revision eingeführt worden sind, verlieren zunehmend an Bedeutung. Wir Grünliberalen erwarten beim Controlling der Massnahmen und bei der Evaluation, dass auch ein Augenmerk auf die Wirkungsorientierung gelegt und entsprechend darüber berichtet wird.
Insgesamt treten wir auf die Vorlage ein und werden uns zu den einzelnen Minderheitsanträgen noch äussern.