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Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-03-06

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Im Block 1 geht es um die berufliche Eingliederung und um die Taggelder. Es handelt sich um ein Gesamtkonzept der Mehrheit. Die Mehrheit setzt mit diesem Konzept auf Früherfassung und Eingliederung beziehungsweise darauf, Betroffene möglichst lange im Arbeitsmarkt zu halten. Dies liegt im Interesse aller. Das Konzept hilft den betroffenen Personen, ihr Leben zu stabilisieren. Ebenso wichtig aber ist, dass die Kosten für diese Massnahmen letztlich geringer sind als jahrzehntelange Rentenauszahlungen. Wer hier von Fehlanreizen spricht, verkennt die Situation. Wir Grünliberalen lehnen deshalb alle Minderheitsanträge der rechten Seite ab. Wir lehnen aber auch die Minderheitsanträge von links ab, weil sie entweder nicht mit dem Konzept kompatibel sind oder für uns zu weit gehen.

Ich gehe noch auf den Minderheitsantrag Lohr zur erstmaligen beruflichen Ausbildung ein, er betrifft Artikel 16 Absatz 4 IVG. Unbestritten ist, dass der Bundesrat die Voraussetzungen festlegen soll. Die Minderheit will einen Zusatz, will eine Ergänzung, nämlich die Forderung, dass sich der Bundesrat am Berufsbildungsgesetz orientiert. Aus unserer Sicht muss es möglich sein, behinderte Jugendliche zu einer Erstausbildung zuzulassen, ohne dass sich die Ausbildner oder die zuständigen Institutionen von Anfang an verpflichten müssen, diese Auszubildenden nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen und zu übernehmen. In diesem Themenbereich hat mein Fraktionskollege Flach die Motion 18.3684, "Berufsbildung soll Teilhabe ermöglichen, und das Potenzial von Menschen mit Beeinträchtigung muss anerkannt und beachtet werden", eingereicht. In seiner Stellungnahme akzeptiert der Bundesrat, dass hier gehandelt wird. Er führt auch aus, dass er von der von mir umschriebenen heutigen Praxis nicht abweichen will. Die Forderung, den Bundesrat hier an das Berufsbildungsgesetz anzubinden und ihn darauf zu verpflichten, entspricht der Praxis und ergibt keine zusätzlichen Probleme oder Aufwendungen.

Zusammenfassend: Wir lehnen alle Minderheitsanträge ab, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Lohr zu Artikel 16 Absatz 4.