Graf Maya · Nationalrat · 2019-03-06
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte mit einer Einordnung der Vorlage beginnen, die wir auf dem Tisch haben. Warum diese Vorlage? Den Weg der Sanierung hat die Invalidenversicherung an sich erfolgreich hinter sich. Heute ist die IV finanziell auf gutem Kurs. Wir haben in den letzten Jahren mit den IV-Sanierungsplänen dafür gesorgt. Der Turnaround ist also geschafft. Nun ist daher der Zeitpunkt da, dass die IV nicht mehr dauernd spart, sondern dass sie qualitativ weiterentwickelt wird. Genau das hat der Bundesrat mit der uns nun vorliegenden Vorlage zur Weiterentwicklung der IV beabsichtigt. Der Bundesrat will keine weitere Sparvorlage, und wir Grünen wollen ebenfalls keine weitere Sparvorlage für die IV. Der politisch gewollte Weg, der politische Wille ist nämlich, dass die IV von einer Rentenversicherung zu einer Eingliederungsversicherung wird. Dieser Ansatz soll nun fortgesetzt und gestärkt werden, und dafür sind wir heute da.
Dies sind auch die Ziele des Bundesrates. Er will nämlich der Invalidisierung vorbeugen, die Eingliederung stärken und dabei den Fokus eben auf die berufliche Eingliederung setzen. Das Zielpublikum sind die Kinder, mit einer engen Begleitung und gezielten Steuerung; die Jugendlichen, die beim Übergang ins Erwerbsleben z. B. mit zweijährigen IV-Lehren gezielt unterstützt werden sollen; und vor allem die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die beraten und begleitet werden sollen, damit sie eben gerade nicht in der IV landen.
Diese Ziele des Bundesrates teilen wir Grünen vollumfänglich. Es ist daher schade und unverständlich, dass von der bürgerlichen Mehrheit hier vor allem die finanziellen Aussichten der IV rabenschwarz dargestellt werden und die massiven Sparmassnahmen auch noch damit begründet werden. 2017 haben die Einnahmen der IV zum sechsten Mal in Folge die Ausgaben voll gedeckt. Bis 2017 hat sich die Schuld der IV bei der AHV von 15 auf 12,3 Milliarden Franken reduziert.
Die Sparmassnahmen der vorhergehenden Revisionen greifen also. Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen wird sich diese Tendenz auch weiter fortsetzen. Ab 2020 wird die IV wieder positive Umlageergebnisse erzielen und aus eigener Kraft die Schulden zurückzahlen können. Also können wir sagen, die IV ist auf Kurs. Es gibt keinen Grund, die dazumal in der IV-Revision 6b sistierten Sparmassnahmen bei den Kinderrenten und Reisekosten wieder in diese Vorlage aufzunehmen. Jetzt braucht die IV [PAGE 93] Stärkung, wo Erfolge bei der Eingliederung noch zu bescheiden sind, bei den Jugendlichen und den Menschen mit psychischen Problemen. Verbesserungen braucht es auch bei der Qualität der Gutachterpraxis. Was es aber definitiv nicht braucht, sind Sparmassnahmen bei den Kinderrenten und somit Sparmassnahmen auf dem Buckel von Eltern mit Behinderungen. Das ist unverantwortlich. Und es ist eigentlich in Anbetracht der finanziellen Situation, die ich Ihnen dargelegt habe, auch beschämend.
Wir Grünen werden uns daher in dieser Nationalratsdebatte gegen diesen Leistungsabbau im Zuge der Weiterentwicklung der IV zur Wehr setzen. Wir werden uns auch gegen die Kürzung der Reisekosten wehren, und wir werden auch Nein sagen zu einem stufenlosen Rentensystem, das vor allem den Personen mit Invaliditätsgrad im Bereich von 60 bis 69 Prozent unverhältnismässige Leistungskürzungen bescheren wird. Aus diesen Gründen treten wir ein und werden diese Sparmassnahmen mit Vehemenz ablehnen.