Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-06-17
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Mit meinem Antrag möchte ich versuchen, eine Brücke zu einem Kompromiss zwischen den beiden Kammern zu bauen. Ich schlage vor, dass der Bund vor den Nationalratswahlen zwar Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchführen kann, aber lediglich zur Förderung der Stimmbeteiligung sowie zur Förderung einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament. Ich verzichte also auf die ausdrückliche Erwähnung der Förderung von Frauenkandidaturen und auch auf die vom Nationalrat neu eingeführte Förderung von jungen Kandidaten und Kandidatinnen. Mein Antrag entspricht dem Antrag, den die SPK-NR für das Plenum vorgeschlagen hat.
Nach meiner Ansicht trägt diese Fassung allen verfassungsmässigen Bedenken Rechnung, welche hier von Kollegen bei der letzten Beratung geäussert worden sind. Die Formulierung ist geschlechtsneutral, und es werden keine spezifischen Gruppen unserer Bevölkerung speziell erwähnt und als besonders förderungswürdig hervorgehoben.
Niemand kann bestreiten - Herr Cornu hat das soeben auch nochmals ausgeführt -, dass die Stimmbeteiligung bei den eidgenössischen Wahlen nicht berauschend ist und dass sie sich im Verlaufe eines Jahrhunderts von 80 auf 40 Prozent halbiert hat. Wenn dieser Trend nicht gebrochen oder zumindest gestoppt werden kann, leidet die Verankerung des eidgenössischen Parlamentes in der Bevölkerung massiv.
Ebenfalls kann niemand in Abrede stellen, dass die Geschlechter in unserem Parlament ungleich vertreten sind und eine bessere zahlenmässige Ausgewogenheit wünschbar wäre.
Ich verstehe aber alle, die keine Freude daran haben, wenn explizit bestimmte Kategorien unserer Bevölkerung eine Sonderbehandlung erfahren sollen. Hingegen meine ich, dass es wegen der faktischen Gleichstellung ein verfassungsmässiger Auftrag ist, dazu beizutragen, den Wählerinnen und Wählern ein möglichst ausgewogenes Angebot an Kandidaten und Kandidatinnen zu präsentieren.
Damit wird kein Einfluss auf das Wahlergebnis genommen. Der Entscheid der Wahlberechtigten bleibt frei. Aus Respekt vor dem freien Wählerwillen haben wir - und auch ich - mit Überzeugung seinerzeit eine Quotenregelung abgelehnt. Wir wollten keine ergebnisorientierten Massnahmen implementieren. Nicht wenige machten damals aber deutlich, dass über angebotsseitige Massnahmen durchaus diskutiert werden könne. Jetzt wird eine solche Massnahme vorgeschlagen. Sie hat zudem in meiner Fassung den Vorteil, dass sie geschlechtsneutral formuliert ist. Sollte einmal die Situation eintreffen, dass das männliche Geschlecht einen gewissen Support braucht, ist dafür auch bereits die Grundlage gegeben. [PAGE 441]
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, der von mir vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen. Dies scheint mir auch noch aus einem anderen Grund wichtig zu sein. Es handelt sich hier um die letzte Differenz zwischen den beiden Kammern. Der Nationalrat ist dem Ständerat in fünf Punkten gefolgt. Lediglich bei der Frage der Sensibilisierungskampagnen hält er an seiner Fassung fest - dies mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins, währenddem in unserem Rat die Streichung der Sensibilisierungskampagnen lediglich mit einem Unterschied von zwei Stimmen beschlossen worden ist. Wenn wir dennoch bei dieser Frage kein Einlenken zeigen, laufen wir Gefahr, dass dieses Gesetz nicht mehr in dieser Session verabschiedet werden kann. Das aber wäre mit Blick auf die Nationalratswahlen 2003 im höchsten Masse bedauerlich. Warum? Die Vorlage ermöglicht den Parteien die freiwillige Eintragung in ein Parteienregister der Bundeskanzlei. Dafür können sie unter gewissen Bedingungen von administrativen Erleichterungen bei den Vorbereitungen für die Nationalratswahl profitieren.
Gemäss Artikel 76a Absatz 4 der Vorlage müssen die eidgenössischen Räte die Einzelheiten dieses Parteienregisters noch in einer Verordnung regeln. Nur wenn beide Räte diese Verordnung in der Wintersession 2002 verabschieden - vorausgesetzt, dass kein Referendum gegen das Gesetz ergriffen wird -, können wegen des vorgegebenen Prozederes die erwähnten Erleichterungen für die Eingabe der Wahlvorschläge bei den nächsten Nationalratswahlen wirksam werden. Ich nehme an, dass Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz diesen Zusammenhang noch besser und präziser erklären kann, als mir das möglich ist.
Ich möchte noch ein letztes Wort zum Geld sagen: Ich bin die Erste, welche zusätzlichen Ausgaben gegenüber kritisch ist und volles Verständnis für jene hat, die auch bei verhältnismässig kleinen Beträgen den Warnfinger erheben. Ich möchte dies ebenfalls tun und die Verwaltung bitten, den Kosten bei diesen Massnahmen höchste Aufmerksamkeit zu schenken, so ungefähr nach dem Motto "Fantasie statt Auslagen". Ich bin sicher, dass sich die Verwaltung der Herausforderung stellt, weiss sie doch, dass diese Vorschrift lediglich eine Kann-Vorschrift ist und die einzelnen Kredite vom Parlament erst noch genehmigt werden müssen. Voraussetzung dafür ist sicher, dass die Projekte durch Kostenbewusstsein, aber auch durch Wirksamkeit überzeugen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Vermittlungsantrag zuzustimmen und damit das Unsere dazu beizutragen, dass diese Vorlage noch in dieser Session verabschiedet werden kann.