Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-03-06
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-06
Wortprotokoll
Bereits die Artikel, die wir hier zu Beginn in diesem ersten Block behandeln, zeigen, dass der Antrag der Mehrheit bzw. der Mitte wohl am zielführendsten ist und vor allem auch im Sinne der Sache und im Sinne der Betroffenen unter dem Strich am meisten Gewähr bietet. Berufliche Eingliederung mit der entsprechenden Beratung und damit die Chance, dass vor allem junge Menschen sich wieder zurechtfinden, ist ein ganz zentraler Punkt. Wir sind auch dafür, dass Minderjährige in der Früherfassung zum Zuge kommen können, und können deshalb den diesbezüglichen Minderheitsantrag Herzog nicht ganz verstehen oder nicht ganz nachvollziehen.
Selbstverständlich ist es, wenn möglich, zu verhindern, dass junge Menschen sozusagen nicht mehr aus der Mühle herausfinden; das ist richtig. Auf der anderen Seite haben Sie, Frau Kollegin Herzog, ja selber am Anfang gesagt, dass genau diese Massnahmen, die hier vorgeschlagen sind, wirklich sehr wichtig sind und auch das Recht auf Unversehrtheit und körperliches Wohlbefinden ein unbestrittenes Recht ist. Die Frage, ob man die stetig ansteigende Zahl von Jugendlichen, die in der IV erfasst werden, senken kann, indem man die Eintrittsbedingungen verschärft, ist fraglich. Anders gesagt: Was dann im Endeffekt mit diesen Menschen passiert, wirkt sich sehr wahrscheinlich wieder zuungunsten der Kosten aus, denn diese Leute finden sich nicht mehr zurecht. Wenn man also die Zahl senken will, muss man, denke ich, bei den Symptomen anfangen, und die Hürden am Schluss sollten nicht zu hoch sein. Wir lehnen nebst den beiden Minderheiten Herzog auch die Minderheit Schenker Silvia hierzu ab.
Bei Artikel 12, in welchem es um den Anspruch auf medizinische Massnahmen zur Eingliederung geht, sind wir für die Version des Bundesrates und der Mehrheit mit der Begrenzung auf das 20. Altersjahr gemäss Absatz 2 und lehnen die Minderheit Carobbio Guscetti ab. Wir sind grundsätzlich gegen die Ausdehnung oder die Einschränkung von Eingliederungsmassnahmen, seien es Anträge von linker oder von rechter Seite.
Für uns ist klar, dass wir bei Artikel 16, bei welchem es um die erstmalige berufliche Ausbildung geht, an einem ganz wichtigen Punkt sind. Die BDP-Fraktion ist der Meinung, dass zwar sehr wohl die Formulierung gemäss Entwurf des Bundesrates Gewähr bieten könnte, dass der Bundesrat hier die Voraussetzungen im Sinne der Betroffenen erlassen würde. Wir sind aber der Meinung, dass wir hier sozusagen auf Nummer sicher gehen und der Minderheit Lohr zustimmen sollten: Wir sollten die Regelung gemäss dem Bundesgesetz über Berufsbildung nachvollziehen. Es geht hier notabene nicht um zusätzliche Kosten oder umgekehrt um Kosteneinsparungen, sondern darum, dass etwas, das unbestritten ein Recht ist - das Recht auf Bildung, Ausbildung, Berufsausbildung -, hier ein für alle Mal sicher festgehalten ist und nicht in einem etwas schwammigen Bereich geregelt ist.
Deshalb stimmen wir keinem Minderheitsantrag zu, ausser dem Minderheitsantrag Lohr zu Artikel 16.