AB 241189
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Bei diesem Block geht es, wie wir jetzt bereits mehrmals gehört haben, um die wichtige berufliche Eingliederung und um den Anspruch auf die Taggelder respektive ihre Höhe. Lassen Sie mich wiederholen, dass sich gerade frühzeitige Investitionen in diesem Bereich im langjährigen Verlauf des Berufslebens eines Menschen mit Beeinträchtigungen auf jeden Fall lohnen - finanziell für die Gesellschaft wie aber auch für den Menschen selber, welcher eine Struktur und eine Perspektive bekommt. Der sogenannte Return on Investment lässt sich hier zwar nicht in Zahlen beziffern, mit logischem Denken ist er jedoch klar sichtbar und nachvollziehbar.
Die Eingliederung junger Menschen und von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen muss künftig besser gelingen als heute und daher stärker gefördert werden. Eingliederungsmassnahmen dürfen nicht zu rasch definitiv abgebrochen werden, und die Möglichkeiten der Beratung und Begleitung durch die IV müssen dringend ausgebaut werden. Das ermöglicht Fortschritte in Sachen Eingliederung, was wiederum, wie erwähnt, den positiven Effekt hat, dass insbesondere junge und psychisch beeinträchtigte Menschen ihren Lebensunterhalt vermehrt selbst finanzieren können.
Die beiden Minderheitsanträge Herzog in diesem Block verhindern hingegen die Verbesserung der beruflichen Eingliederung. Wir bitten Sie, diese abzulehnen, wie das die SP-Fraktion auch machen wird.
Wie der Bundesrat schlägt auch die Mehrheit mit Artikel 16 Absatz 4 eine neue Bestimmung vor. Damit soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Voraussetzungen für eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte, beispielsweise eine IV-Anlehre, zu erarbeiten. Die Minderheit Lohr ist mit der vorgeschlagenen Delegationsnorm zwar grundsätzlich einverstanden, beantragt aber eine sinnvolle und vor allem notwendige Ergänzung. Demnach soll sich der Bundesrat in Bezug auf die Dauer an Artikel 17 des Berufsbildungsgesetzes und somit an der mindestens zwei Jahre dauernden beruflichen Grundbildung orientieren. Dadurch werden die Vorgaben der Uno-Behindertenrechtskonvention eingehalten. In einem Urteil vom 23. November 2016 hatte das Bundesgericht festgehalten, dass eine IV-Anlehre grundsätzlich zwei Jahre dauert. Daher ist der Minderheitsantrag Lohr notwendig, und wir bitten Sie, diesen zu unterstützen.
Im Bereich des IV-Taggeldanspruchs liegen mehrere Veränderungen vor. Wir sind nicht mit allen Neuerungen und sowieso nicht mit den Kürzungsvorschlägen einverstanden. Die Minderheiten Gysi geben hier Gegensteuer. So sollen gemäss dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel 22 Absatz 2 die Taggelder bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung in Zukunft nur noch dann ausgerichtet werden, wenn behinderungsbedingte Mehrkosten entstehen, beispielsweise zusätzliche Transportkosten oder Kosten für spezifische Lehrmittel. Insbesondere bei jungen Personen mit psychischen Beeinträchtigungen entstehen oft aber behinderungsbedingte Erwerbsausfälle. Der Taggeldanspruch muss daher weiterhin wie bei allen anderen Taggeldern - z. B. Arbeitslosentaggeld oder Unfallversicherungstaggeld - an einen Erwerbsausfall anknüpfen.
Muss eine Person ihre Ausbildung an einer beruflichen Schule absolvieren, weil sie wegen ihrer Behinderung keine Lehrstelle gefunden hat, dauert diese Ausbildung behinderungsbedingt länger als üblich. Würde diese Person ohne Behinderung bereits im Erwerbsleben stehen, muss entgegen Artikel 22 Absatz 4 gemäss Entwurf des Bundesrates weiterhin ein Taggeld ausgerichtet werden.
Der Antrag der Minderheit Gysi zu Artikel 24ter Absatz 2 ist klar und korrigiert die vom Bundesrat vorgeschlagene Delegationsnorm, die viel zu vage, intransparent und diffus ist. Eine derart zentrale Frage wie die Höhe des Taggeldes während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung bedarf zwingend einer klaren gesetzlichen Regelung.
Massnahmen, welche die Eingliederung der Betroffenen ins Berufsleben unterstützen, müssen unbedingt gefördert werden. Dazu gehört die Ausweitung der bei Erwachsenen bewährten Instrumente der Früherfassung und der sozialberuflichen Integrationsmassnahmen für Jugendliche. Dadurch können schlussendlich Folgekosten eingespart werden.
Die SP-Fraktion bittet Sie, bei diesem Block den Anträgen der Minderheiten Schenker Silvia, Carobbio Guscetti, Lohr und [PAGE 100] Gysi zuzustimmen und die Anträge der Minderheit Herzog abzulehnen.