Sauter Regine · Nationalrat · 2019-03-06
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
In diesem Block diskutieren wir über die Bestimmungen, die die berufliche Eingliederung regeln, somit gewissermassen über den Kern der ganzen Neuerungen dieser Revision. Ich erinnere Sie nochmals an die Zielsetzungen, die wir hier verfolgen: Die berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit einer Beeinträchtigung, insbesondere von solchen mit psychischen Erkrankungen, soll verbessert werden. Ziel ist es, dass sie eine Ausbildung antreten respektive dass sie dann eine Erwerbstätigkeit [PAGE 101] aufnehmen können. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt dieses Ziel und unterstützt alle Massnahmen, die der Erreichung dieses Ziels dienen.
Je früher es im Leben eines Jugendlichen gelingt, ihn zu integrieren, umso besser ist es, und zwar sowohl für ihn persönlich als auch für die finanzielle Situation der IV. Junge Menschen sollen also erst dann eine Rente erhalten, wenn ihr Eingliederungspotenzial ausgeschöpft ist. Das Konzept der Mehrheit der Kommission überzeugt. Wir werden hier deshalb jedes Mal die Mehrheit unterstützen; dies mit dem Ziel einer möglichst frühen Erfassung und einer anschliessend zielgerichteten Beratung und Begleitung sowie Unterstützung bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung.
In Artikel 3abis Absatz 1bis Buchstabe a wird der Grundsatz der Früherfassung verankert. Neu sollen Jugendliche bereits ab dem 13. und bis zum vollendeten 25. Altersjahr bei der IV gemeldet werden. Heute sind Jugendliche an der Schwelle zwischen Schule und Eintritt ins Berufsleben respektive Aufnahme einer beruflichen Ausbildung von der Früherfassung ausgeschlossen. Sie fallen dort gewissermassen durch die Maschen. Es ist hingegen richtig und wichtig, mit der Früherfassung eben schon vorher zu beginnen und so die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dies soll im Übrigen nicht nur für bereits arbeitsunfähige Personen, sondern auch für Personen gelten, die von Arbeitsunfähigkeit bedroht sind.
Im Gegensatz zu Frau Schenker, die ausgeführt hat, dass sie befürchtet, dass hier Personen dann zu rasch aufgegeben werden respektive zu rasch abgeschoben werden, versprechen wir uns von dieser Bestimmung eine grössere Sensibilisierung und eine verstärkte Ausrichtung auf die Bedürfnisse dieser Jugendlichen und eine Verbesserung der Früherfassung.
Eine Diskussion gab es in der Kommission über die Frage der Höhe der Taggelder während der erstmaligen beruflichen Ausbildung. Diese sind in Artikel 24ter geregelt. Unsere Fraktion stimmt dem Konzept, wie es der Bundesrat vorschlägt, zu. Demgemäss sollen Taggelder nicht höher, aber auch nicht tiefer als ein Lehrlingslohn sein. Ziel ist eine Gleichwertigkeit mit einer Berufslehre, aber keine Besserstellung. Eine Besserstellung wäre bei Annahme des Minderheitsantrages Gysi der Fall, der zu Taggeldern führt, die höher sind als die Lehrlingslöhne, die in der entsprechenden Branche üblich sind. Auch können wir den Befürchtungen nicht zustimmen, wonach in der Version des Bundesrates zu grosszügige Taggelder gesprochen würden. Wie gesagt: Ziel ist eine Gleichstellung mit entsprechenden Jugendlichen, die eine Berufslehre absolvieren, und in diese Richtung geht das Konzept.
Zusammengefasst folgt die FDP-Liberale Fraktion in diesem Block immer der Mehrheit Ihrer Kommission und lehnt sämtliche Minderheitsanträge ab.