Graf Maya · Nationalrat · 2019-03-06
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Ich äussere mich im Namen der grünen Fraktion zu Artikel 14ter. Dort geht es um die Einführung einer Negativliste betreffend die medizinischen Massnahmen für Kinder mit Geburtsgebrechen. Wir beantragen Ihnen dort, der Mehrheit zu folgen und die vom Bundesrat vorgesehene Bestimmung zu streichen. Es ist die Minderheit Herzog, die den Entwurf des Bundesrates unterstützen will. Ich möchte Ihnen kurz sagen, worum es hier geht und warum es wichtig ist, dass diese Bestimmung wieder gestrichen wird.
Unter dem Titel "Medizinische Massnahmen" übernimmt die IV die Kosten für die Behandlung von Kindern mit Geburtsgebrechen, das sind oft Kinder mit schweren und chronischen Erkrankungen. Gestützt auf den neuen Artikel 14ter Absatz[NB]2 hat der Bundesrat nun vor, eine pauschale Negativliste zu schaffen, d. h., eine Liste mit Behandlungen zu erstellen, die dann gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang finanziert würden. Liest man die Botschaft, stellt man fest, dass damit primär z. B. die Leistungen der Physio- oder Ergotherapie reduziert werden. Langfristig können damit aber beliebige Behandlungen gestrichen werden, und dies grundsätzlich auch trotz erwiesener Wirksamkeit. Das wollen wir nicht, und das sollten wir überhaupt nicht tun. Wie gesagt befinden wir uns hier beim Thema medizinische Massnahmen, bei welchen es um Geburtsgebrechen und um Kinder geht, die schwere Behinderungen haben.
Daher bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Herzog und den Entwurf des Bundesrates abzulehnen.
Nun komme ich zu Artikel 14 Absätze 5 und 6. Hier beantrage ich Ihnen, keine Kürzung der Reisekosten in Bezug auf Kinder mit Geburtsgebrechen vorzunehmen. Wie Sie wissen, werden heute die effektiven Reisekosten, die durch die medizinischen Massnahmen für Kinder resultieren, den betroffenen Familien vergütet. Die Minderheit Herzog will nun nur noch behinderungsbedingte Mehrkosten in einem äusserst eingeschränkten Umfang vergüten, d. h., wenn behinderungsbedingt ein besonderes Transportmittel wie z. B. ein Behindertentaxi notwendig ist.
Gemäss der Minderheit Herzog würde das also bedeuten, dass Reisekosten mit dem üblichen Verkehrsmittel oder dem Auto nicht mehr vergütet würden, obwohl diese Kosten allein mit der Behinderung des Kindes zusammenhängen. Das würde Familien, die sich mit ihren behinderten, teils schwerbehinderten Kindern in schwierigen Lebensumständen befinden, zusätzlich finanziell belasten. Die Mehrheit der Kommission lehnt daher zu Recht diese Kürzung ab. Diese Entschädigung ist für Familien mit Kindern mit Behinderungen sehr wichtig. Kinder mit Geburtsgebrechen müssen z. B. oftmals während Jahren intensive therapeutische Behandlungen in weit entfernten Spezialkliniken absolvieren.
Zudem hat der Minderheitsantrag nur ein sehr geringes Einsparungspotenzial, das man hier von der SVP-Fraktion her auf dem Buckel der Eltern und ihrer Kinder erreichen will. Es geht hier um gerade mal 6 Millionen Franken pro Jahr. Aber für viele, viele Familien hat diese Kürzung problematische Auswirkungen. Eine Kürzung der Reisekosten lässt sich also in keiner Weise mit dem Einsparungspotenzial rechtfertigen.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Herzog abzulehnen.