Feri Yvonne · Nationalrat · 2019-03-06
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Hier geht es um die Terminologie der "Kinderrente". Die Mehrheit der Kommission hat beschlossen, im ganzen Erlass den Ausdruck "Kinderrente" durch den Ausdruck "Zulage für Eltern" zu ersetzen. Dieser Beschluss zieht auch Anpassungen im AHVG, ELG und BVG nach sich, allenfalls noch weitere Harmonisierungen.
Eine Minderheit wehrt sich dagegen. Ich lege Ihnen kurz dar, warum.
Der Begriff "Kinderrente" ist seit mehr als 40 Jahren im IVG und auch in anderen Gesetzen verankert und war in der Praxis nie problematisch. Der administrative Aufwand für die aus unserer Sicht unnötige Anpassung darf nicht ausser Acht gelassen werden. Diese muss kohärent und einheitlich im gesamten schweizerischen Gesetzessystem erfolgen. Dazu sind umfassende Gesetzgebungsarbeiten erforderlich. Nicht nur Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, sondern auch alle geltenden Weisungen und Richtlinien müssen angepasst werden.
Die Minderheit sieht aber auch inhaltlich keinen Anpassungsbedarf. Es wird klar umschrieben, was "Kinderrente" bedeutet, nämlich, dass die Rente für die Unterstützung der Kinder ist. Der Begriff ist geläufig, er weckt keine falschen Erwartungen. "Zulage für Eltern" ist nichtssagend und zeigt nicht auf den ersten Moment, worum es bei der Entschädigung geht. Die Formulierung sagt nicht aus, dass das Geld für die Kinder respektive das Kindeswohl eingesetzt werden soll.
Wir sehen wirklich keinen Grund, diesen Begriff nun anzupassen. Wir bitten Sie, ebenfalls die Minderheit zu unterstützen und etwas zu vermeiden, was einen grossen administrativen Aufwand verursachen würde.