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Graf Maya · Nationalrat · 2019-03-06

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 38 Absätze 1 und 1bis IVG und Artikel 35ter Absätze 1 und 2 AHVG. Es geht darum, dass die Mehrheit der Kommission die Kinderrenten kürzen will. Anlässlich dieser IV-Revision, die auf eine Weiterentwicklung, auf eine Eingliederung ausgerichtet ist, wollen Sie, will die Mehrheit der Kommission - der Bundesrat will es nicht - bei den Kinderrenten kürzen. Das ist unverständlich, und ich bitte Sie, meinen Streichungsantrag unbedingt zu unterstützen.

Wenn wir von Kürzungen der Kinderrenten sprechen, dann sprechen wir von über 70[NB]000 Kindern von IV-Rentenbeziehenden und 26[NB]000 Kindern von AHV-Rentenbeziehenden. Die Mehrheit will diese Kinder dann - ich hoffe nicht, dass Sie das wollen! - den entsprechenden erschwerten Lebensbedingungen aussetzen. Sie nimmt in Kauf, dass die Kinder dieser Eltern, die weniger bekommen, in ihrer Entwicklung behindert werden und ihre Rechte nicht chancengleich wahrnehmen können. Die Kinder würden nämlich spüren, dass ein bedeutender Teil des Familienbudgets nicht mehr zur Verfügung stehen würde, ein wichtiger Teil, der ausgleicht, was Eltern aufgrund ihrer Behinderung an Erwerbseinkommen verlorengeht.

Die Mehrheit unserer Kommission schlägt vor, dass die Kinderrenten von IV- und AHV-Rentenbeziehenden zu kürzen seien, und zwar von 40 auf 30 Prozent der Hauptrente. Das entspricht einer Kürzung der Kinderrente um 25 Prozent und somit um einen Viertel. Das kann Familien, die mit fehlendem Erwerbseinkommen konfrontiert sind, weil ein oder gar beide Elternteile aufgrund einer Behinderung gar nicht oder nur teilweise erwerbsfähig sind, in eine schwierige finanzielle Situation bringen, bis hin zur Notwendigkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen, um den Lebensunterhalt der Familie aufrechtzuerhalten. Bei einer Kürzung der Kinderrenten müssten weit mehr Familien von IV- und AHV-Rentenbeziehenden Ergänzungsleistungen beanspruchen. Heute beträgt die Quote der Ergänzungsleistungen im Verhältnis zur IV bereits 46,7 Prozent. Sie würde also weiter ansteigen.

Eine solche Kostenverlagerung zu den Ergänzungsleistungen kann nicht im Sinne der Strategie zur Eindämmung des Kostenwachstums auch bei den Ergänzungsleistungen sein. Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich ebenfalls eine Kostenverlagerung zu den Ergänzungsleistungen vermeiden.

Als Argument für die Kürzung der Kinderrenten wird immer wieder ins Feld geführt, dass IV-Rentenbeziehende nicht besser gestellt sein sollen als vor dem Eintritt ihrer Invalidität. Dazu ist klar festzuhalten, dass es mit der Überversicherungsregel bereits ein gesetzliches Korrektiv gibt, damit IV-Rentenbeziehende nicht besser gestellt sind als vor ihrer Invalidität. Kinderrenten der IV werden nämlich gekürzt, soweit sie zusammen mit der IV-Rente des Elternteils 90 Prozent des für die Rentenberechnung massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens übersteigen. Lesen Sie bitte die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Lohr 18.4201 vom 20. Februar dieses Jahres. Dort bestätigt Ihnen der Bundesrat höchstpersönlich diese Tatsache.

Kurz: Es ist unverständlich, wenn wir jetzt bei dieser IV-Revision quasi in einer Hauruck-Übung die Kinderrenten kürzen. Es ist insofern auch unverständlich und unverantwortlich, als wir, wenn das stufenlose Rentensystem noch dazukommt, eine unzumutbare Kumulation haben, vor allem bei Rentenbeziehenden mit einem IV-Grad zwischen 60 und 69 Prozent. Diese müssen nämlich schon durch das stufenlose Rentensystem Kürzungen ihrer Rente erfahren und würden dann mit einer Kürzung der Kinderrenten auch noch einmal in eine finanzielle Belastung geraten.

Bitte verzichten Sie hier auf diese unnötige, unverantwortliche und, ich muss sagen, auch beschämende Kürzung der Kinderrenten für erwachsene Menschen mit Behinderungen in der IV.