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Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-03-06

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

In Block 3 geht es um die Rentensysteme und um die Kinderrenten. Alle drei Bereiche, die zur Diskussion stehen, haben wir bereits im Jahr 2012 im Rahmen der Vorlage der IV-Revision 6b auf dem Tisch gehabt und diskutiert. Sie erinnern sich, die Überbleibsel der Revision 6b sind letztlich sistiert worden. Die Mehrheit der Kommission hat die Gelegenheit genutzt, die Weiterentwicklung der IV zum Anlass zu nehmen, diese sistierten Punkte wiederaufzunehmen.

Ich komme zum ersten Punkt, dem stufenlosen Rentensystem, und zu den Minderheiten I (Ruiz Rebecca), II (Ruiz Rebecca) und III (Lohr). Ein stufenloses System reduziert die Schwelleneffekte, das ist ganz klar. Damit werden auch Fehlanreize eliminiert. Aber ich gebe Ihnen Recht: Die grösste Stufe, nämlich die Einstiegsanforderung von 40 Prozent Invalidität, bleibt unverändert. Dennoch wird der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" durch das stufenlose System unterstützt. Wir Grünliberalen unterstützen deshalb diesen Wechsel zum stufenlosen System.

Ich komme zum zweiten Punkt, dem Ersatz des Ausdruckes "Kinderrente" durch "Zulage für Eltern" im gesamten Erlass. Das betrifft nicht nur das IVG, sondern auch das AHVG, das ELG und das BVG. Ich habe bereits im Eintretensvotum darauf hingewiesen, und es wurde auch von anderen Rednern entsprechend aufgenommen, dass "Kinderrente" irreführend ist. "Kinderrente" als Begriff suggeriert, es handle sich um Zahlungen für Kinder mit einer Behinderung. Da können Sie Strassenumfragen machen, das wird Ihnen sicher so bestätigt werden. Richtig ist aber, dass es sich um Zahlungen handelt, die erfolgen, wenn ein Elternteil IV-Bezüger oder IV-Bezügerin ist.

Wir sollten keine falschen Einschätzungen oder Erwartungen wecken. Deshalb wollen wir den Ausdruck ändern. In der Kommission wurden verschiedene Ausdrücke und Begriffe geprüft. Wir mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass vieles, was uns spontan in den Sinn gekommen ist, bereits in anderen Erlassen verwendet wird und somit besetzt ist. Wenn in einem anderen Erlass ein anderer Betrag oder andere Zusprachekriterien verwendet werden als in der IV, gibt das erst recht eine Unsicherheit. Deshalb soll für die IV der neue Begriff "Zulage für Eltern" gewählt werden - das, was es auch ist.

Zum letzten Punkt, der Senkung der Kinderrente: Eine Kinderrente betrug im Jahr 2017 durchschnittlich 540 Franken pro Monat. Die Kinderrenten stammen aus einer Zeit, als es noch keine nationalen Regelungen für Familienzulagen gab. Seit der Einführung sind weitere Leistungen für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern hinzugekommen, beispielsweise von der zweiten Säule. Zudem besteht seit 2009 schweizweit ein einheitlicher Anspruch auf Familienzulagen. Eine Zulage für Eltern im Ausmass von 40 Prozent der Rente ist demnach heute zu hoch. Wenn die Kinderrente entsprechend dem Antrag der Mehrheit der Kommission von 40 auf 30 Prozent gesenkt wird, wird dies gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen die Ausgaben der IV um jährlich rund 112 Millionen Franken entlasten.

Ich habe beim Eintreten bereits angemerkt, dass die grünliberale Fraktion in diesem Punkt nicht geschlossen ist. Ein Teil wird dem Antrag der Minderheit Graf Maya zustimmen, ein Teil wird die Mehrheit unterstützen.