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Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-17

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn Büttiker veranlasst mich, als Kommissionspräsident doch noch etwas zu sagen. Er beanstandet vor allem das Mass, und hier möchte ich Sie an Folgendes erinnern: Letzte Woche haben Sie im Zusammenhang mit den unteren Bundesgerichten unter anderem für die Präsidentinnen bzw. Präsidenten dieser Gerichte Entschädigungen von 30 000 Franken als Zulage praktisch kommentar- und diskussionslos gutgeheissen, aus dem einfachen Grund, weil diese Person Präsidentin oder Präsident ist.

Was wir hier in der Formulierung des Ständerates beschliessen würden, sind zweimal 12 000 Franken, das eine Mal als zusätzliche Spesenentschädigung und das andere Mal, damit sie dann irgendjemanden anstellen können, worin sie frei sind. Ich glaube, Kollege Büttiker, die Arbeit der Mitglieder des Nationalrates und auch des Ständerates darf nicht unterschätzt werden. Sie haben mir selbst schon erklärt, was Sie alles zu tun haben.

Ich möchte nicht wiederholen, was ich letztes Mal gesagt habe, sondern nur sagen: Wenn jemand das Amt oder das Mandat als Mitglied des National- oder des Ständerates ernst nimmt, braucht es auch Zeit, und dieser Zeitaufwand darf auch entschädigt werden.

Im Übrigen sind in Bezug auf die Höhe der Entschädigungen wirklich falsche Zahlen im Umlauf. Wenn Sie in Ihrer Firma beispielsweise einen Aussendienstmitarbeiter haben, hat dieser, wenn er auswärts übernachten und sich verköstigen muss oder sonstige Auslagen hat, sicher Anspruch darauf, dass ihm dies entschädigt wird. Aber es kommt niemandem in den Sinn, diesem Aussendienstmitarbeiter aufzurechnen, dass all diese Entschädigungen, die er für den auswärtigen Aufenthalt, die Verköstigung usw. erhält, seinem Lohn [PAGE 446] zuzuschlagen sind. Das möchte ich in Bezug auf die Höhe der Entschädigungen doch noch festhalten.