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Lohr Christian · Nationalrat · 2019-03-07

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum stufenlosen Rentensystem. Beim stufenlosen Rentensystem handelt es sich um einen Konzeptantrag, der das heutige Rentensystem linearer gestalten will. Heute haben wir ein System mit vier Rentenstufen. Dieses System stösst namentlich bei Ökonomen immer wieder auf Kritik aufgrund der grossen Sprünge, was als nicht besonders eingliederungsorientiert angesehen wird.

Die Kommission unterstützt mit 14 zu 9 Stimmen den Entwurf des Bundesrates zur Einführung eines linearen Systems. Dieses neue Modell, das zu keiner nennenswerten Verteuerung des Systems führt, ist praktisch kostenneutral. Es wurden in der Kommission aber auch andere Modelle diskutiert sowie Berichte zu anderen Varianten beantragt, doch diese würden sofort zu Mehrausgaben führen, was die Kommission aber explizit nicht will.

Die Anträge der drei Minderheiten möchte ich kurz betrachten: Die Minderheit I (Ruiz Rebecca) beantragt, das Besitzstandalter von 60 auf 50 Jahre zu senken. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Ruiz Rebecca) will das stufenlose Rentensystem nur für Neurentnerinnen und Neurentner einführen. Dieser Antrag wurde ebenfalls mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit III (Lohr) lehnt das stufenlose Rentensystem ab und weist explizit auf die drohenden Auswirkungen bei einer parallel dazu stattfindenden Kürzung der Kinderrenten hin. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Ich komme zum Antrag, der Begriff "Kinderrente" sei durch "Zulage für Eltern" zu ersetzen. Diese Diskussion wurde bereits bei der Revision 6b geführt und nun bei der aktuellen Revision in Ihrer Kommission fortgesetzt. Die Überlegung hinter der Begriffsänderung ist, dass der Ausdruck "Kinderrente" falsche Erwartungen weckt, namentlich, dass es sich um eine Rente für ein betroffenes Kind handelt und nicht um eine zusätzliche Zahlung an Betroffene mit einer Rente, wenn sie ein Kind haben.

Ich komme zum Antrag der Mehrheit auf Kürzung der Kinderrenten. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht hier Handlungsbedarf. Bereits im Rahmen der Revision 6b wurde eine Kürzung der Kinderrente von 40 Prozent auf 30 Prozent diskutiert. Im Jahr 2030 würde die Variante der Kommissionsmehrheit Einsparungen in der Höhe von 112 Millionen Franken ergeben. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass diese Einsparungen einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Sanierung der IV leisten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sind die Einsparungen für die Betroffenen tragbar. Im Bedarfsfall stehen ihnen - dies wurde immer wieder explizit erwähnt - Ergänzungsleistungen zur Verfügung. Die Mehrausgaben für Ergänzungsleistungen betragen nach Schätzung des BSV jährlich 30 Millionen Franken in den Jahren 2020 bis 2030 respektive 40 Millionen Franken ab 2030.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Kürzung bei den Kinderrenten vorzunehmen.