Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-17
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Diese Vorlage liegt nun das zweite Mal auf unserem Tisch. Der Nationalrat ist am 12. Juni 2002 insofern dem Ständerat gefolgt, als er damit einverstanden ist, dass die konkreten Beträge der Entschädigungen auf der Gesetzes- und nicht bloss auf der Verordnungsstufe geregelt werden, wie dies die Idee des Nationalrates war. Hingegen hat der Nationalrat am Kreditsystem und am Betrag von 40 000 Franken für die Anstellung einer administrativen und wissenschaftlichen Hilfskraft festgehalten, und zwar mit 93 zu 78 Stimmen.
Ihre Kommission entschied sich mit 6 zu 2 Stimmen, an der ständerätlichen Fassung festzuhalten. Es liegt ein Minderheitsantrag auf Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vor.
In der Kommission kam auch zur Sprache, ob nicht ein neues Modell in die Debatte eingebracht werden sollte. Die Kommission hat dann aber davon abgesehen.
Ihre Kommission hat sich auch mit den im Nationalrat gefallenen Voten auseinander gesetzt. Es wurde betont, dass in dem vom Ständerat gewählten Modell keine Selbstbereicherung der Ratsmitglieder gesehen werden könne. Davon kann auch nicht gesprochen werden, wenn sich ein Ratsmitglied neben seinem Beruf lieber selber mehr Zeit fürs Parlament verschafft, um sich selbst den mit dem parlamentarischen Mandat auftauchenden Problemen besser und vertiefter widmen zu können. Wenn das Ratsmitglied die Auffassung hat, dass es seine Aufgabe als Nationalrat und Ständerat besser ausüben kann, wenn es beispielsweise eine Hilfe auf dem Hof engagiert, dann ist dies keineswegs verwerflich; es kann im konkreten Fall sogar die effizientere Lösung sein. Das Modell des Ständerates erlaubt es dem einzelnen Ratsmitglied, eine auf dessen persönliche Situation zugeschnittene Unterstützung zu organisieren. Die Schlagzeile "Der Nationalrat will mehr Hilfe, der Ständerat will mehr Geld", ist daher irreführend. Das Ziel ist bei beiden Modellen das gleiche, nämlich die Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben, wie dies der Titel der Parlamentarischen Initiative sagt.
Der Ständerat will eine einfache Lösung, die nicht zu einem grossen administrativen Aufwand in der Bundesverwaltung führt. Der Beschluss des Nationalrates bringt unbestrittenermassen einen unverhältnismässig hohen bürokratischen Aufwand mit sich. Dies führte selbst bei den Befürwortern des nationalrätlichen Modells zu einem Unbehagen.
Noch ein Letztes: Inzwischen hat Frau Forster - ebenfalls Mitglied der Kommission; sie stimmte in der Kommission für jene Anträge, die jetzt als Anträge der Mehrheit vorliegen - einen Einzelantrag eingereicht. Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor.
Ich bitte Sie namens der klaren Mehrheit der Kommission, an der ständerätlichen Lösung festzuhalten.