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Graber Konrad · Ständerat · 2019-03-07

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich dem Bundesrat und dem Bundesamt für Verkehr danken: für die Botschaft und vor allem für die der Kommission nachgelieferten Berichte und Entscheidungsgrundlagen. Dies hat wesentlich geholfen, dass die Kommissionssitzung sehr effizient erfolgte und viele Projekte - mit einer Ausnahme - über denselben Kriterienleisten geschlagen wurden.

Die Vorlage und der Ausbauschritt 2035, wie vom Bundesrat unterbreitet, waren in der Kommission nicht bestritten. Die Kommission beschäftigte sich umso intensiver mit Projekten, die in der Botschaft nicht enthalten waren. Die breit durchgeführte Anhörung hat dazu gedient, in der Kommission auch einen Blick über das Step 2035 hinaus zu werfen. In diesem Zusammenhang hat Frau Bundesrätin Sommaruga auch in Aussicht gestellt, dass der Bericht, den das Postulat 17.3262, "Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz", fordert, im Rahmen des Zwischenberichtes 2022 geliefert wird.

Für die Schiene, das Nationalstrassennetz und die kantonalen Strassennetze existieren ambitiöse und auch kostspielige Ausbaupläne, die dazu führen, dass Kapazitätsengpässe beseitigt werden, der Verkehr verflüssigt und die Zahl der Staustunden reduziert wird. Trotzdem stellt sich die Frage, ob alles immer so weitergeht, und vor allem die Frage nach dem Danach: Noch mehr vom Gleichen? Ist nicht der Moment gekommen für einen Paradigmenwechsel, allenfalls auch für ein neues Transportsystem, das Schiene und Strasse ergänzt und nachhaltig entlastet?

Ich habe es deshalb sehr geschätzt, dass in diesem Zusammenhang die Kommission einen Vertreter des Projektes Swissmetro New Generation - exemplarisch für eine neue Technologie - angehört hat. Ein Antrag auf eine Machbarkeitsstudie zu diesen zukunftsgerichteten Technologien für einen Betrag von 20 Millionen Franken wurde in der Kommission zurückgezogen, da in Aussicht gestellt wurde, dass diese Technologie im Rahmen der wieder fälligen Langfristperspektiven zur Entwicklung des Eisenbahnnetzes in die Liste aufgenommen würde. Ihre Kommission wollte dazu eine noch grössere Verbindlichkeit und hat sich vom Bundesamt für Verkehr dokumentieren lassen. Heute hat der Kommissionspräsident darauf hingewiesen, welche Studien im Hinblick auf die Erarbeitung des nächsten Step angegangen werden.

Exemplarisch kann ich erwähnen, dass diese Liste auch den Einfluss neuer Technologien und Mobilitätsbereiche - z. B. Magnetschwebebahnen oder Swissmetro New Generation - explizit aufnimmt. Mir geht es nicht darum, hier Vorentscheide zu fällen. Es ist mir aber wichtig, dass die geforderte Auslegeordnung unvoreingenommen und mit grosser Unabhängigkeit erfolgt. Neue Technologien werden auf alle Fälle Auswirkungen auf unser Mobilitätsverhalten haben. Es ist an der Zeit, dass wir wieder einmal einen grossen Wurf, eine Art "Vision Zukunft Eisenbahninfrastruktur" entwickeln, die von der Dimension her mit früheren Beschlüssen wie Bahn 2000, Neat usw. vergleichbar ist. Ich begrüsse es sehr, dass die Frau Bundesrätin in der Kommission ihre Unterstützung für diese Idee signalisiert hat und dass offensichtlich bereits die entsprechenden Aufträge - auch in Zusammenhang mit dem erwähnten Postulat - erteilt und bestätigt wurden.

Nun zu einem anderen Schwerpunkt eher regionalpolitischer Art, aber selbstverständlich mit nationaler Wirkung: dem Durchgangsbahnhof Luzern. Ihre Kommission hat erfreulicherweise auch die beiden Projekte Durchgangsbahnhof Luzern und Herzstück Basel unter Artikel 1 Absatz 2 Literae gbis und gter bestätigt bzw. neu aufgenommen.

Die Projektierung des Durchgangsbahnhofs Luzern war bekanntlich bereits im Step 2025 enthalten. Hier wird nochmals bestätigt und präzisiert, dass dies inklusive Auflageprojekt zu verstehen ist. Für unsere Region ist dieses Projekt zentral, es hat aber auch eine nationale Wirkung. So kann beispielsweise die Reisezeit Basel-Chiasso um 30 Minuten reduziert werden. Zudem kann die S-Bahn Luzern optimiert werden, was mit einer Studie, die ebenfalls auf dieser Liste figuriert, dann noch im Detail analysiert wird. Die explizite Erwähnung im Bundesbeschluss scheint mir auch deshalb wichtig und erforderlich, weil ich davon ausgehe, dass das Parlament bei einer kommenden Debatte zum Zwischenbericht 2022 oder zum nächsten Step 2040, der 2026 vorliegen wird, auf diesen Bundesbeschluss zurückgreifen wird. Man wird sich an dem orientieren, was das Parlament bzw. der Ständerat heute verabschiedet.

Sowohl für die Region Basel als auch für die Zentralschweiz ist es wichtig, dass eine unterbruchsfreie - ich betone: unterbruchsfreie! - Fortführung der Arbeiten gewährleistet werden kann. Dies wurde in der Kommission von der zuständigen Bundesrätin wie auch vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr garantiert.

Etwas überrascht war ich persönlich, dass die Projektierungsarbeiten für den Durchgangsbahnhof Luzern gemäss den Erfahrungen der SBB und des BAV bis ins Jahr 2028 dauern könnten. Das scheint allerdings offensichtlich harte Realität zu sein. Wenn wir hier eine Beschleunigung erreichen könnten, wäre das sehr wünschenswert. Ich bin mir bewusst, dass das vom Bund nur bedingt gesteuert werden kann. Es ist Aufgabe der lokalen Behörden, in Zusammenarbeit mit den SBB und der zuständigen Projektleitung diesen Erfahrungswert zu unterbieten.

Falls dies gelingt, spricht nichts dagegen, dass das Projekt des Durchgangsbahnhofs Luzern zeitlich vorgezogen wird. Die Basis dazu findet sich aufgrund der Fabi-Diskussion bereits im Eisenbahngesetz. Das wurde von Ihrer Kommission im vorliegenden Beschluss nochmals bestätigt. In Artikel 1 Absatz 4 wurde, Kollege Wicki hat bereits darauf hingewiesen, von der Kommission konkret aufgenommen: "Sollten die Mittel, die für die Massnahmen in Artikel 1 Absatz 2 vorgesehen sind, nicht ausgeschöpft werden, kann das Parlament über eine vorgezogene Realisierung der unter Artikel 1 Absatz 3 aufgeführten Massnahmen entscheiden. Eine Umwidmung von Mitteln ist möglich, wenn die in Artikel 1 Absatz 3 aufgeführte Massnahme weit fortgeschritten ist und die weiteren Projektphasen aufgrund der fehlenden Mittel behindert würden."

Das entspricht inhaltlich im Wesentlichen Artikel 58 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes. Zusammen mit der Erwähnung der Projektierung inklusive Auflageprojekt und mit Absatz 3, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung bis 2026 eine Botschaft zu einem nächsten Ausbauschritt in Aussicht stellt - wobei explizit erwähnt wird, dass der Durchgangsbahnhof Luzern als Massnahme geprüft wird -, gibt dies unserer Region heute die erforderliche Sicherheit, dannzumal für die Realisierung berücksichtigt zu werden.

Ich gehe davon aus, dass die Projektierung, wenn der Planungsschritt jetzt zehn Jahre dauert, wirklich unterbruchsfrei vorangetrieben werden kann. Das Parlament wird dann in der übernächsten Legislaturperiode aufgrund der Botschaft von 2026 zum nächsten Step die erforderlichen Entscheide treffen können. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Chancen dann auch sehr gut stehen. Es ist kaum anzunehmen, dass plötzlich irgendwo Projekte, die heute nicht mindestens im Ansatz auf dem Tisch liegen oder auf dem Radar sind, auftauchen und bereits einen Realisierungsgrad haben, wie dies beim Durchgangsbahnhof Luzern bereits heute der Fall [PAGE 75] ist, und nach der Projektierung noch einen höheren Konkretisierungsstand aufweisen.

Auch die Finanzierung ist gesichert. Wir haben uns in der Kommission versichern lassen, dass alle Projekte und Zusatzprojekte, die wir jetzt verabschieden, nicht dazu führen, dass andere Projekte chancenlos sind. Die finanziellen Mittel sind vorhanden. Selbstverständlich wird das Parlament dann, wie ich das gesagt habe, aufgrund des Berichtes des Bundesrates zum massgebenden Zeitpunkt souverän entscheiden.

Im Übrigen erwähne ich noch, dass ich sämtliche Zusatzanträge unterstütze, die aufgrund des Zusatzberichtes des BAV bei einer Erhöhung des Rahmenkredits möglich wären. Das bedeutendste Projekt ist dabei die Ligne directe Neuchâtel-Le Locle, das 75 Prozent der Mehrkosten ausmacht. Hier bringt eine längerfristige Rechnung eine nachhaltigere Lösung. Ich begrüsse es, dass man hier auch längerfristig eben nachhaltig entschieden hat.

Auch aus Gründen der politischen Korrektheit ist es mir wichtig, dass dabei an alle Projekte derselbe Massstab gelegt wird. In der Kommission wurde dieser Grundsatz von verschiedener Seite immer wieder ins Feld geführt und unterstützt und gefordert. In einem Fall wurde der Ton der Sonntagsreden dann durchbrochen. Selbstverständlich kann sich auch in diesem Fall eine Mehrheit durchsetzen. Politisch klug ist dies aber nicht, werden doch damit Tür und Tor für ähnliche Vorhaben - und ich nenne sie Manöver - geöffnet. Das Potenzial ist aufgrund des zur Verfügung gestellten Berichtes des BAV von fast 23 Seiten vor allem im Nationalrat gross. Wehren wir also hier den Anfängen!

Ich möchte zum Schluss dem Kommissionspräsidenten, der Bundesrätin und dem Direktor des Bundesamtes für Verkehr für die sehr erfolgreiche Arbeit in der Kommission danken.

Ich bin für Eintreten und Zustimmung.