Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-07
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-07
Wortprotokoll
Ich werde mich für die grünliberale Fraktion nur einmal zu diesem Gesetz äussern. Wir befinden uns in der Schlussphase. Für uns Grünliberale war es von Anfang an wichtig, dass wir die Nachhaltigkeit im Umgang mit den öffentlichen Geldern und bei der Beschaffung in diesem Gesetz klar statuieren.
Das billigste Angebot ist nicht immer das günstigste. Es ist wichtig, dass faire Verfahren umschrieben werden und diese [PAGE 141] fairen Verfahren dann auch so umgesetzt werden, und zwar auf allen Stufen. Das führt zu gleich langen Spiessen für alle Anbieter, das fördert den Wettbewerb. Wenn der Wettbewerb gefördert wird, fördert das die Innovation. Und wenn bei unseren Unternehmungen in der Schweiz die Innovation gefördert wird, dann fördert das unsere Wettbewerbskraft auch im ausländischen Markt.
Die Mehrheit hat sich hier nun auch zu etwas Protektionismus zusammengefunden. Das ist im Rahmen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wahrscheinlich zulässig. Es ist insofern auch zu unterstützen, weil wir glauben, dass es im Zusammenhang mit den ökologischen und umweltrechtlichen Anliegen, die wir zu Recht verfolgen, auch zu Nachhaltigkeit führt. Auch da können wir sehen, dass der billigste Anbieter vielleicht nicht der beste ist, bei einer Beschaffung beispielsweise hinsichtlich eines Lifecycles, aber auch hinsichtlich des Schutzes der Umwelt und unserer Lebensgrundlagen. Die Grünliberalen folgen jetzt überall der Mehrheit, so, wie sie auf der Fahne steht. Ich bitte Sie, das auch zu tun.
Ich nutze die Gelegenheit, noch ganz kurz zum Einzelantrag bei Artikel 13 Stellung zu nehmen. Hier geht es um die sogenannten Ausstandsregeln. Wann muss ein Betroffener in den Ausstand treten, wenn er allenfalls selber betroffen ist von dem, was am Schluss dann entschieden wird? Es gibt im Bereich der Architektur oder auch in anderen hochspezialisierten Bereichen teilweise Märkte, die sehr eingeschränkt sind, was das Personal angeht, das die Aufträge überhaupt machen kann, das in diesen Bereichen überhaupt beratend wirken kann. Dort ist es wichtig, dass man nicht zu sehr einschränkt. Der Wettbewerb kann dort ebenfalls gesichert werden, indem andere Qualitätskriterien eingefügt werden. Es ist in diesen Bereichen wichtig, dass man nicht so sehr einschränkt und sagt: Wer an einem Auftrag ein persönliches Interesse hat, muss in den Ausstand treten. Es reicht vielmehr vollkommen, wenn ein unmittelbares Interesse vorliegt, auf das man dann zurückschliessen und sagen kann: Ja, diese Person hat jetzt einen so nahen Konnex dazu, dass es nicht geht, dass sie in diesem Vergabeverfahren entscheidend Einfluss nimmt. Darum geht die Vorschrift von Artikel 10 VwVG hier zu weit. Es ist zweckmässiger, für diese Bereiche, um auch eine hohe Qualität der Beratung sicherzustellen, nur auf dieses unmittelbare Interesse der Personen abzustellen.
Ich bitte Sie, sonst überall der Mehrheit zu folgen und damit auch unnötigen Protektionismus und Probleme mit Gatt/WTO-Unverträglichkeiten auszuschliessen. Ich bin überzeugt, dass wir so ein gutes, ein nachhaltiges Beschaffungsrecht schaffen können.