Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-03-07
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07
Wortprotokoll
Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e regelt, welche Organisationen dem Geltungsbereich des Gesetzes nicht unterstellt werden. Insbesondere möchte die Mehrheit Ihrer Kommission - zwar eine knappe Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen - die Organisationen der Arbeitsintegration der Unterstellung unter dieses Gesetz entziehen.
Welche waren die zentralen Argumente der Mehrheit? Die Mehrheit argumentiert grundsätzlich, dass in unserer Gesellschaft die Organisationen der Arbeitsintegration eine sehr wertvolle sozialpolitische Aufgabe wahrnehmen, indem sie Menschen eine zweite Chance ermöglichen, die in der realen Wirtschaft keine Anstellung mehr finden. Dieser Reintegration wird natürlich mit allen Problemen, die sich in der Wirtschaft entwickeln, auch zukünftig eine zentrale Rolle zukommen.
Die zweite Überlegung, die sich die Mehrheit gemacht hat, war, dass es wichtig ist, dass diese Organisationen einen grösseren Spielraum kriegen, um überhaupt genügend Aufträge akquirieren zu können. Die Akquisition von genügend Arbeit, um die Integration überhaupt zu ermöglichen, ist eines der grossen Probleme dieser Organisationen.
Das dritte und - so glaube ich - zentrale Argument ist das Argument des föderalen Systems. Wir kennen Kantone wie die Waadt und Freiburg, die genau dieses Ansinnen vollziehen. Sie unterstellen diese Organisationen nicht dem Beschaffungsrecht. Hingegen unterstellen Kantone wie Bern und Zürich diese Organisationen dem Beschaffungsrecht. Die Kommission möchte grundsätzlich dieses föderale System beibehalten. Wichtig ist hier eine Klammerbemerkung: Unabhängig vom Entscheid, den Sie jetzt fällen - ob Sie dem Antrag der Mehrheit oder dem Antrag der Minderheit folgen -, bleibt die Freiheit der Kantone gewahrt. [PAGE 144]
Die Mehrheit der Kommission empfiehlt, den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia abzulehnen.