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preparatory:AB 241480

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen. Ich muss Ihnen sagen: Das Anliegen der Minderheit tönt gut. Ich habe mich auf den ersten Blick auch dafür begeistern lassen. Aber wir haben hier schon ein Problem, und zwar ist es so, dass das Beschaffungsrecht ja über die WTO internationalisiert wurde. Wir sind der WTO beigetreten und haben dieses Beschaffungsrecht international liberalisiert; dazu gehören wir nun. Wenn wir [PAGE 149] jetzt bei uns eine Regelung ins Gesetz einfügen, die besagt, dass gewisse Massnahmen in der Schweiz getroffen werden dürfen, sind das - und das wissen wir alle - Grenzschutzmassnahmen, Importschutzmassnahmen, die klar und krass gegen WTO-Recht verstossen.

Gut, wir können jetzt sagen, dass wir das trotzdem machen. Dann wissen wir, dass Klagen sicher sind. Das ist so. Eine andere Strategie wäre, dass wir diesen WTO-Vertrag kündigen würden. Aber ich glaube, niemand meint im Ernst, dass das eine gangbare Lösung wäre. Mit dem WTO-Recht wird der gegenseitige Marktzugang geregelt, damit auch Schweizer Unternehmen mit gleichen Bedingungen im Ausland Aufträge ausführen können. Das ist dort geregelt, und das ist die Konsequenz dieser Regelungen.

Es ist richtig, dass wir im ersten Umgang der Beratung diese Regelung getroffen haben. Wir haben aber gewusst, dass daran wahrscheinlich noch gefeilt werden muss. Jetzt haben wir von der Verwaltung einen Kompromissvorschlag erhalten, den wir in der Kommission aufgenommen haben. Es gibt eine Aufteilung in Staatsvertragsrecht und Ausserstaatsvertragsrecht: Im Staatsvertragsrecht, wie gesagt, können wir das nicht regeln, respektive wir können es regeln, und dann wird es halt über die Rechtsprechung korrigiert. Im Ausserstaatsvertragsrecht können wir das regeln, und das betrifft immerhin etwa 50 Prozent des Volumens. Die Kommission schlägt Ihnen jetzt vor, diese Aufteilung vorzunehmen.

Aber ich glaube, diese Problematik ist in der Praxis dann nicht ganz einfach zu lösen. Stellen Sie sich vor, ein Fahrzeugbauer importiert Achsen aus Ungarn, die Motoren aus Frankreich, das Chassis sonst irgendwoher, und einen Teil, vielleicht einen grösseren Teil, produziert er selber. Wie werden jetzt die unterschiedlichen Preisniveaus dieser verschiedenen Staaten berücksichtigt bei der Offertstellung, wie soll denn das beurteilt werden? Das ist dann schon noch eine Herausforderung.

Ich glaube, es reicht, wenn wir das einmal im Ausserstaatsvertragsrecht so regeln. Aber wie gesagt, international geht es einfach nicht - ob wir das jetzt wollen oder nicht.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.