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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-03-07

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

In Artikel 29 werden die Zuschlagskriterien definiert. Die Kommission hat sich eingehend mit dem Ansatz, den die Minderheit Flückiger Sylvia vertritt, auseinandergesetzt. Die Minderheit Flückiger Sylvia verlangt, dass wir das Preisniveau als Vergabekriterium mitberücksichtigen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das Kriterium des ausländischen Preisniveaus aus verschiedenen Überlegungen nicht übernommen werden sollte.

Das erste Problem, das sich mit dem Minderheitsantrag ergibt, ist eine bürokratisch-technische Frage: Wie gehen wir mit diesem Ansatz um? Denn auch inländische Produkte - das hat, glaube ich, der Vorredner der FDP gesagt - haben teilweise Bestandteile, die im Ausland eingekauft, dann in Schweizer Produkte eingebaut werden, die hier offeriert werden. Die Frage ist, wie man mit den verschiedenen Preiskalkulationen umgeht.

Die zweite Überlegung der Mehrheit der Kommission war von der Konformität der Bestimmung mit internationalen Abkommen geprägt, sprich von der Kompatibilität mit den WTO-Richtlinien. Unser Land ist vor allem ein Exportland, und wir profitieren als kleine, offene Volkswirtschaft auch von ausländischen Märkten. Unsere Produkte, die wir hier mit einer sehr hohen Wertschöpfung herstellen, finden im Ausland Käuferinnen und Käufer; sie finden eben auch öffentliche Kunden im Ausland. Wir müssen aufpassen, dass wir im Spannungsfeld zwischen einem protektionistischen Ansatz, der von der Minderheit Flückiger Sylvia entwickelt wird, und unserem Bedürfnis nach einer offenen Volkswirtschaft nicht zu stark einer Seite zuneigen. Das war eine der zentralen Überlegungen in der Kommission, die sich dann mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Ständeratsversion entschieden hat, welche einen Kompromiss zum heutigen Gesetz vorschlägt.

Wie sieht der Kompromiss aus? In Absatz 2 wird eine Kann-Formulierung eingeführt: Neu kann gemäss Absatz 2 von Artikel 29 die vergebende Behörde im Bereich, der nicht staatsvertraglich geregelt ist, das ausländische Preisniveau mitberücksichtigen. Das ist ein Mittelweg, der den Spielraum der vergebenden Behörden öffnet und stärkt.

Zu guter Letzt hat die Kommission diesen Entscheid auch gefällt, weil das Kernstück dieser Revision die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien war, die eine wesentliche Erneuerung dieses Gesetzes darstellt. Diese Nachhaltigkeitskriterien, dass etwas ökologisch, sozial und ökonomisch sein soll - diese drei Elemente der Nachhaltigkeit sind hier eingeflossen -, ermöglichen den vergebenden Behörden grundsätzlich, das Ansinnen der Minderheit besser zu berücksichtigen, und zwar ohne dass wir internationale Verträge nicht berücksichtigen oder uns als Ökonomie in Verlegenheit bringen.

Dementsprechend bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Flückiger Sylvia abzulehnen.