Janiak Claude · Ständerat · 2019-03-07
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass es eine Kernaufgabe der Planungsregionen ist, die ihnen wichtig erscheinenden Projekte voranzutreiben. Vor gut drei Jahren ist der Prozess mit sogenannten Angebotskonzepten gestartet worden. Jeder Kanton muss sich zunächst seine Idee darüber bilden, welches Verkehrssystem er 2035 will, wie sich der Kanton entwickelt, wo es eine Verkehrsnachfrage gibt. Dasselbe wurde mit den Vertretern des Güterverkehrs gemacht, immer mit der Perspektive der Frage, wo sie das Ziel sehen und welches ihre Bedürfnisse sind. Das ist der Beginn des Planungsprozesses. In den weiteren Arbeiten werden nachher die einzelnen Module und Produkte evaluiert und am Schluss unterbreitet. In Artikel 1 Absatz 3 wird vorgezeichnet, was im nächsten Ausbauschritt kommen dürfte. Dort sind schwergewichtige Projekte drin, die in diesem Prozess weit vorangeschritten sind. Es sind also Projekte, die etwa - im Vergleich zu dem, was hier beantragt wird - vor drei, vier, fünf Jahren auf dem Stand der beantragten Massnahmen waren. Es ist ein gewisses Präjudiz, wenn man das in diesen Absatz aufnimmt.
Es ist in der Kommission viel von Langfristperspektiven gesprochen worden. Wir haben der Verwaltung den Auftrag gegeben, sich grundsätzlich zu überlegen, wie man das System entwickeln könnte bzw. was neue Technologien sind. Beschleunigung auf der Strecke Lausanne-Bern oder Genf-Bern bedeutet unter anderem möglicherweise eine Neubaustrecke. Die Strecke Winterthur-St. Gallen wird mit dem Ausbauschritt 2035 mit betrieblichen Massnahmen bereits optimiert, das haben Sie erst gerade vorhin bei Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 11 beschlossen, im Zusammenhang mit dem Votum von Herrn Rechsteiner. Auch eine Beschleunigung auf der Strecke Winterthur-St. Gallen würde dann zusätzlich noch den teilweisen Neubau der Strecke bedeuten. Mit diesen beiden Zeilen würden wir bereits jetzt schon schnell einmal 2 bis 4 Milliarden Franken für den nächsten Ausbauschritt blockieren. Der nächste Ausbauschritt wäre stark vorbestimmt, diverse Projekte aus anderen Regionen - alle die, die Sie nun auf der Liste haben - würden hinausfallen.
Es besteht eben ein Qualitätsunterschied, ob die im Antrag der Minderheit Français erwähnten Projektideen unter Absatz 2 Buchstabe g - dort sind sie als Planungsarbeiten für Vorstudien vorgesehen - oder unter Absatz 3 figurieren. Bei den Projekten, die unter Absatz 3 enthalten sind, kann man heute schon ungefähr abschätzen, wie sie realisiert werden und was das einmal kosten wird. Das beschränkt den politischen Handlungsspielraum bereits im Jahre 2026. Wenn die Knoten Basel und Luzern beispielsweise bereits 5 Milliarden Franken und die Beschleunigung der Korridore Bern-Lausanne und Winterthur-St. Gallen nochmals 3 Milliarden kosten, bleibt für etwas anderes nichts mehr übrig.
Der Bundesbeschluss hat eine Struktur. In Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a bis f steht das, was sofort umgesetzt wird. In Buchstabe g steht Folgendes: "Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt: Langfristperspektive, Planungen und Vorstudien". Damit wird das BAV beauftragt, für jeden Korridor Studien zu machen. Es handelt sich, um das zu wiederholen, um Korridorstudien. Es wird geprüft, wo welcher Bedarf besteht.
Absatz 3 beinhaltet ein politisches Bekenntnis, Massnahmen umzusetzen, die eben eine gewisse Projektreife haben und die eine Vorgeschichte haben, die einen Planungsprozess durchlaufen haben. Das sind die Projekte, bei denen es jetzt vorangeht und die mit hoher Priorität im nächsten Ausbauschritt enthalten sind.
Mit dem Antrag der Minderheit stellt sich die Frage, ob man zum jetzigen Zeitpunkt zwei Korridore, von denen unbestritten ist, dass sie intensiv zu prüfen sind, politisch klar hervorheben und anderen Korridoren in der Schweiz vorziehen will. Wenn Sie der Minderheit folgen, würden die Mittel und Ressourcen darauf konzentriert. Andere Massnahmen, die Sie auf der Liste finden und die geprüft werden, würden hinten anstehen.
Eine Korridorstudie Bern-Lausanne, Genf-Lausanne und eine Korridorstudie Zürich-St. Gallen werden ebenso wie für alle anderen Korridore auch gemacht. Die Frage ist, ob diese beiden Korridore politisch über alle anderen gehoben werden sollen, bevor das Ergebnis dieser Abklärungen bekannt ist.
Ich kann es noch einmal erwähnen: Die Projekte, die jetzt in Absatz 3 aufgeführt sind, haben einen Prozess durchlaufen. Sie waren vor vier Jahren auf dem Stand, auf dem die Projekte heute sind, die jetzt von der Minderheit aufgeführt werden.
Herr Kollege Rechsteiner hat vorhin bei der Begründung des Antrages zu Rorschach Stadt auf die Planungsregion verwiesen, die das verlangt. Hier hat die Planungsregion das nicht verlangt. Keine Planungsregion hat von uns verlangt, dass wir das jetzt hier in diesen Ausbauschritt hineinnehmen.
Es kommt noch etwas dazu, was ich beim Eintreten vergessen habe zu erwähnen: Wir haben auch noch eine Eingabe der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) gehabt, wir haben sie angehört. Sie hat im Vorfeld der Behandlung in der Kommission intensive Diskussionen unter den Planungsregionen geführt. Sie hat eine Liste gemacht, welche Zusatzwünsche es gibt. Der Betrag von 13 Milliarden Franken wäre überschritten gewesen. Dann gab es eine nächste Runde in der KöV. Jede Planungsregion hat dann Abstriche machen müssen. Bei dem, was von der KöV zu uns gekommen ist, haben wir alle Anträge der KöV nach dem gleichen System durch das BAV prüfen lassen. Wir haben längst nicht alle Anträge der KöV übernommen. Aber das, was jetzt hier beantragt wird, ist nicht einmal von der KöV beantragt worden, weder von den [PAGE 87] Planungsregionen noch von der KöV. Es wäre also eine völlige Umkehr des ganzen Prozesses, der hier stattgefunden hat, wenn Sie hier der Minderheit Français zustimmen würden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.