Matter Thomas · Nationalrat · 2019-03-07
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-07
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion erachtet es als richtig, die Umtauschfrist betreffend Banknoten aufzuheben. Der Staat und die SNB stellen das einzig gültige Zahlungsmittel zur Verfügung. Es kann nicht sein, dass man dieses einzig gültige Zahlungsmittel zwanzig Jahre nach Rückruf für wertlos erklärt und seine Besitzer faktisch enteignet, wenn sie diese Frist verpasst haben. Es geht hier um Treu und Glauben.
Die SNB kann heute im Gegensatz zu 1921 gewährleisten, dass die Aufhebung der Umtauschfrist nicht zu Geldwäscherei oder unentdeckten Fälschungen führt. Sie hat heute ganz andere Mittel zur Verfügung. Auch die Papierqualität der Noten ist heute ganz anders als 1921. Damals ging man davon aus, dass eine Note, die zwanzig Jahre im Umlauf ist und anschliessend vielleicht noch zwanzig Jahre herumliegt, in einem so schlechten Zustand ist, dass man nicht mehr erkennen kann, ob sie echt ist oder nicht. Dass Noten nach zwanzig Jahren ungültig sind, Münzen hingegen auch nach hundert Jahren noch Gültigkeit haben, ist schwer nachvollziehbar, denn beide sind gesetzliche Zahlungsmittel.
Seit der Einführung der Umtauschfrist 1921 hat sich wie gesagt sehr viel verändert. Man wird heute älter. Bei der damaligen Lebenserwartung von fünfzig Jahren waren vierzig Jahre eine lange Zeit - mit der heutigen Lebenserwartung ist dies nicht mehr der Fall. Deshalb vertrete ich die Auffassung, dass man diese Umtauschfrist abschaffen kann.
Die Mehrheit schlägt einen Kompromiss in Richtung Ständerat vor. In der Vernehmlassung waren FDP, SVP, GLP und der Schweizerische Gewerkschaftsbund für die Abschaffung dieser Frist. Bis und mit der fünften Banknotenserie ging es immer um Noten im Wert von etwa 150 bis 200 Millionen Franken, welche am Ende der Umtauschfrist nicht zurückgegeben wurden. Bei der sechsten Serie, ab der diese Umtauschfrist abgeschafft würde, geht es aber um fast eine Milliarde Franken. Es scheint mir, als hätte der Ständerat gemerkt, dass es wieder mehr Geld zu verteilen gibt, und dass er die Umtauschfrist deswegen nicht abschaffen will, sondern zwei Drittel des Betrages an die Kantone verteilen möchte.
Wir wehren uns nicht dagegen, dass man den Betrag gemäss der Vorgabe des Ständerates ausschüttet. Wir wollen jedoch die Umtauschfrist trotzdem aufheben. Da kommt nun der Kompromiss ins Spiel, nämlich, dass man nach 25 Jahren 90 Prozent der noch ausstehenden Noten nach diesem Verteilschlüssel ausschütten kann und dass die SNB 10 Prozent des Gegenwertes als Rückstellung für den Fall behält, dass nach diesen 25 Jahren noch Noten zum Umtausch zurückgebracht werden. Der Bundesrat beantragt die Abschaffung dieser Umtauschfrist, und auch die Mehrheit der Kantone hat in der Vernehmlassung die Abschaffung befürwortet.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und in der Detailberatung die Mehrheit zu unterstützen.