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Landolt Martin · Nationalrat · 2019-03-07

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2019-03-07

Wortprotokoll

Im Unterschied zu unseren Münzen verlieren unsere Banknoten heute nach zwanzig Jahren ihren Wert. Der Gegenwert der nichteingelösten oder verschwundenen Banknoten fliesst in den Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden. Neu soll nun diese Umtauschfrist aufgehoben werden. Ein Zahlungsmittel soll nicht einfach zwanzig Jahre nach dem Rückruf für wertlos erklärt werden können - dies vor allem auch deshalb, weil die Gefahr von Missbräuchen oder Fälschungen aus heutiger Sicht als wesentlich geringer eingestuft wird als bei der bis heute geltenden Regelung, die notabene aus dem Jahr 1921 stammt.

Diese Modernisierung muss aber nicht gleichzeitig bedeuten, dass der Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden nicht mehr gespeist werden kann. Es wird auch für die Zukunft davon ausgegangen, dass nach einem gewissen Zeitraum kaum mehr alte Noten in wesentlichem Umfang umgetauscht werden. Es sollen deshalb 10 Prozent des Gegenwerts genügen, um diese Umtauschpflicht zu erfüllen. Die restlichen 90 Prozent gehen in diesen Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden sowie an die Kantone und den Bund.

Dies beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die das Konzept des Bundesrates somit grundsätzlich übernommen, aber im Detail etwas weiterentwickelt hat. Die Kommissionsmehrheit folgt damit explizit nicht dem Ständerat, der im Wesentlichen am bisherigen Verfahren festhalten will. Eine Minderheit unserer Kommission möchte dem Ständerat folgen, dies aus unterschiedlichen Gründen. Einige sehen schlichtweg keinen Handlungsbedarf, andere machen sich Sorgen, dass Fälschungen oder beispielsweise Geldwäscherei vereinfacht würden.

Die Mehrheit wiederum möchte Missbräuche selbstverständlich auch bekämpfen, aber nicht, indem bei diesem Gesetz auf den Grundsatz von Treu und Glauben verzichtet wird. Auf diesem Grundsatz basiert durchaus die Regelung, dass bei Schweizer Banknoten auch nach dreissig oder vierzig Jahren der Gegenwert gewährleistet werden soll.

Ihre Kommission hat deshalb zuerst das Konzept der Mehrheit dem Konzept des Bundesrates vorgezogen. Der Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Anschliessend hat sie dieses Konzept demjenigen des Ständerates vorgezogen. Der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Am Schluss hat sie die bereinigte Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Haltung der Kommissionsmehrheit folgen und dieses Konzept unterstützen.