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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-06-18

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-18

Wortprotokoll

Die Motion David, die jetzt zur Diskussion steht, setzt ja eine ganze Reihe von Vorstössen in dieser Sache fort. Die Anbindung der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz bildete schon den Gegenstand von drei anderen Vorstössen. Insbesondere - ich komme darauf noch zu sprechen - haben wir auch im Rahmen der Genehmigung der Vereinbarungen mit Frankreich und Italien auf die unterschiedliche Behandlung des Bodenseeraums hingewiesen. Es wird stets - und daran ändert sich nichts - erklärt, dass ja mit Deutschland bereits ein Abkommen bestehe und dass man nicht mehr neu verhandeln könne. Ich halte einfach mit Nachdruck fest, dass das im Jahre 1998 in Kraft getretene Abkommen, die Vereinbarung mit Deutschland, nicht im Wesentlichen die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz betrifft, sondern bei diesem Abkommen ging es um die Anbindung von Deutschland an die Neat.

Für die Ostschweiz besteht eben ein weiter gehendes Bedürfnis. In der Ostschweiz steht die Frage zur Diskussion, wie der Bodenseeraum an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz angebunden werden kann. Die Motion David nimmt nun dieses Anliegen in zweierlei Hinsicht wieder auf: Mit Deutschland, aber auch mit Österreich und Liechtenstein, soweit notwendig, soll neu verhandelt werden, und im Rahmen dieser Verhandlungen soll auch im innerstaatlichen Bereich die Möglichkeit geschaffen werden, wie das mit Frankreich und mit Italien auch der Fall ist, dass man vom Territorialitätsprinzip abweichen kann.

Ich muss Ihnen sagen, dass es aus meiner Sicht nun wichtig, richtig und zwingend ist, dass wir diesen Vorstoss als Motion überweisen. Ich habe mit Interesse, Herr Bundesrat, "Swiss Traffic" gelesen, den Artikel "Ost-Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsbahnnetz". Da wird alles dargelegt, erläutert, erklärt. Aber ich komme nicht umhin festzustellen - möglicherweise hat das mit einer ostschweizerisch gefärbten Brille zu tun -, dass dem Anliegen, das die Ostschweiz hat, der nötige Stellenwert nicht zukommt. Ein weiterer Hinweis: Ich zitiere aus der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 15. Februar 2002, wo im Nachgang zu diesen Überlegungen erklärt wird: "Fern jeder Hochleistungslinie: Da bei der Redimensionierung der 'Bahn 2000' zur Einhaltung des bewilligten Kredites die Ostschweiz am meisten Haare lassen musste, haben die eidgenössischen Räte auch diese Region .... profitieren lassen wollen." Und dann: "Selbst in einer ferneren Zukunft wird dort aber keine deutsche Hochgeschwindigkeitslinie zu finden sein, sodass man die bescheidenere Formulierung 'Anschluss ans Hochleistungsnetz' wählt."

Das Ganze wird dann zusammengefasst unter dem Titel "Drohende Zweckentfremdung eines FinöV-Betrages". Man sagt also, dass ein wesentlicher Teil des Geldes, das für die Anschlüsse an das Hochleistungsnetz der europäischen Bahnen reserviert ist, für den Regionalverkehr und unter anderem für den Basler Flughafenanschluss zweckentfremdet werden soll. Sie sehen, Herr Bundesrat, dass diese Sorge aus der Richtung der Ostschweiz nicht aus der Luft gegriffen ist. Ich komme deshalb zur folgenden Feststellung: Wir werden den Eindruck nicht los, dass mit zweierlei Ellen gemessen wird, einerseits in Bezug auf das Territorialitätsprinzip und anderseits insbesondere in Bezug auf die Gewichtung der Anliegen.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, den Vorstoss David nicht als Postulat, sondern als Motion zu überweisen. Es gibt nichts mehr zu prüfen, sondern es gilt jetzt, verbindlich zu handeln.