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Müller Leo · Nationalrat · 2019-03-07

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 9 der Minderheit zu folgen und somit die Lösung, wie sie der Ständerat beschlossen hat, zu unterstützen. Es handelt sich um eine gutaustarierte, kluge Lösung, die Ihrer Unterstützung bedarf.

Man muss auch sagen, dass die Lösung, die der Ständerat beschlossen hat, auch was die Umtauschfrist betrifft, Fortschreibung von heutigem Recht ist. Das ist auch gut so. Der Bundesrat will mit seinem Entwurf die Umtauschfrist aufheben, und zwar für Banknoten, die ab dem Jahr 1976 ausgegeben wurden. Er argumentiert, die Zeit habe sich geändert, es gebe eine höhere Lebenserwartung, andere Länder hätten da auch andere Regelungen getroffen. Es werden viele Argumente aufgeführt, aber es sind keine stichhaltigen Argumente, die zwingend dafür sprechen würden - irgendwie aus Rechtssicherheit, Rechtsunsicherheit usw. heraus -, dass die bisherige Regelung, nämlich die Umtauschfrist, geändert respektive abgeschafft werden müsste. Es ist in der ganzen Botschaft nirgends ein Argument zu finden, das begründen würde, warum diese Änderung vorgenommen werden soll. Der Bundesrat konnte keine echten Probleme mit der heutigen Praxis aufzeigen. Deshalb bitten wir Sie, die Frist nicht aufzuheben.

Es gibt mit der Aufhebung der Frist ja auch Nachteile. Diese werden nicht oder zu wenig genannt und vor allem in der Diskussion zu wenig gewürdigt. Es gibt eben die Risiken betreffend Steuerdelikte. Man kann Geld auf diese Weise irgendwo verstecken, man muss es über Jahrzehnte hinweg nicht deklarieren - länger, als dies heute möglich ist. Es erhöht sich auch die Gefahr von kriminellen Machenschaften. Es würden dann wieder zusätzliche Massnahmen notwendig werden, um zum Beispiel Geldwäscherei und andere Kriminaltaten zu bekämpfen. Diese Argumente sind eben auch zu würdigen und zu gewichten. Aus unserer Sicht sind sie höher zu gewichten.

Wie gesagt, der Ständerat schlägt eine kluge Lösung vor. Es wird Geld - nicht mehr alles, sondern ein Fünftel - dem Fonds Suisse zugeteilt. Wir haben es ja gehört: Es wird mehr Geld geben, das nicht eingelöst wird und so verfällt. Deshalb soll nur noch ein Fünftel dem Fonds Suisse zugeleitet werden. Der Rest soll nach dem Schlüssel, wie die Nationalbankgewinne aufgeteilt werden - nämlich ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone -, auf Bund und Kantone aufgeteilt werden.

Die Mehrheit der Kommission schlägt ja vor, dass für Noten, die nicht innert 25 Jahren umgetauscht werden, Rückstellungen gebildet werden. Es ist aber unklar, wie gross dieser Betrag ist. Im Gesetz soll niedergeschrieben werden, dass eine fixe Rückstellung von 10 Prozent erfolgen soll. Die Rückstellungen sollen aufgrund mutmasslicher Auszahlungen, die später gemacht werden sollen, gebildet werden. Ob diese 10 Prozent ausreichen, ob das zu viel oder ob das zu wenig ist, das wissen wir nicht. Diese fixe Grenze ins Gesetz zu schreiben ist sicher falsch.

In diesem Sinn bitte ich Sie, bei Artikel 9 der Minderheit zu folgen. Ich danke Ihnen, wenn Sie ihren Antrag unterstützen.