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Jans Beat · Nationalrat · 2019-03-07

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion folgt dem Ständerat und somit der Minderheit Müller Leo. Wir wollen, dass der Gegenwert der zwanzig Jahre nach Rückruf nicht zum Umtausch eingereichten Noten zu einem Fünftel dem Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden zugewiesen wird. Der Rest soll zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zugewiesen werden.

Der Beschluss des Ständerates ist aus unserer Sicht gut. Es macht Sinn, den Elementarschädenfonds nur noch so weit mit Geldern zu dotieren, wie diese überhaupt benötigt werden - das ist das eine.

Das andere ist, dass es aus unserer Sicht auch Sinn macht, die Verjährungsfrist der Umtauschbarkeit von Geldnoten beizubehalten. Der Hauptgrund für uns liegt vor allem darin, dass wir glauben, dass uralte Noten immer noch anfällig für Geldwäscherei und Geldfälschung sind. Wir glauben nicht, dass bezüglich der Bekämpfung von Geldwäscherei alles zum Guten steht, wie das die Mehrheitssprecher hier geltend gemacht haben. Die kriminellen Energien sind nicht geringer geworden. Diejenigen, die es nicht fertiggebracht haben, ihr dreckiges Geld innerhalb von zwanzig Jahren zu legalisieren, brauchen wir nicht unter dem Vorwand von Treu und Glauben zu schützen.

Herr Landolt, es stimmt nicht, dass wir hier einen neuen Präventionsmechanismus aufbauen wollen; wir wollen einfach den bestehenden beibehalten.

Wir sind auch nicht so überzeugt wie Herr Lüscher, dass die Möglichkeiten zur Fälschung von Noten in Zukunft so viel schlechter sein werden, als sie es in der Vergangenheit waren. Wir kennen die technologischen Möglichkeiten der Zukunft, Geld zu fälschen, ja noch nicht. Wir halten es in dieser Frage eher mit dem Bundesrat, der noch 2016 auf eine Interpellation Tornare sagte, dass die Fälschungsgefahr bei alten Noten wegen der technologischen Entwicklung steige. Gerade, weil neue Noten schwieriger zu fälschen sind, sollte man vermeiden, dass Fälscher auf alte Noten ausweichen können.

Die Mehrheit fordert, dass die Umtauschfrist von 20 auf 25 Jahre verlängert wird und dass 10 Prozent des verbleibenden Wertes in den Büchern der Nationalbank verbleiben sollen, damit auch später noch Noten eingetauscht werden können. Dieser Vorschlag wurde in der Kommission sehr spontan eingebracht. Wir konnten ihn nicht prüfen; es konnten keine Abklärungen dazu stattfinden. Wir wissen nicht, ob diese 10 Prozent genügen und was die Nationalbank tut, falls sie eben nicht genügen. In diesem Sinn überrascht uns dieser Antrag. Wir betrachten ihn skeptisch und glauben nicht, dass sich diese Regelung tatsächlich bewähren wird. [PAGE 156]

Deshalb bitten wir Sie, hier der Minderheit zuzustimmen und damit dem Ständerat zum Durchbruch zu verhelfen. Dass die Banknoten nach einer gewissen Zeit ihre Gültigkeit verlieren, ist seit 1921 geltendes Recht in diesem Land, und es besteht kein Bedarf und kein überzeugender Grund, daran etwas zu ändern.